Thurgau

Muslimische Grabfelder: Organisation warnt vor Diskriminierung

Die Gesellschaft Minderheiten in der Schweiz befürwortet muslimische Grabfelder im Thurgauischen Weinfelden. Eine Bestattung nach religiösen Vorschriften sei verfassungsmässig garantiert.

In den Streit um muslimische Grabfelder in Weinfelden (TG) hat sich eine weitere Stimme eingeschaltet. In einer Mitteilung begrüsst die Gesellschaft Minderheiten in der Schweiz (GMS) die Einrichtung solcher Gräber. Es müsse sichergestellt werden, dass in der Schweiz alle Menschen würdevoll bestattet werden können, heisst es darin.

Die Organisation argumentiert, dass die Bestattung nach religiösen Vorschriften als Ausdruck der Glaubensfreiheit verfassungsmässig garantiert sei. Musliminnen und Muslime eigene Grabfelder vorzuenthalten, sei diskriminierend.

In ihrem Argumentarium weist die GMS weiter auf die gesellschaftliche Vielfalt in der Schweiz hin. Die Schaffung muslimischer Grabfelder entspreche einem Bedürfnis und fördere die Zugehörigkeit in einer pluralistischen Gesellschaft. In vielen Gemeinden seien solche Gräber bereits eingeführt worden, ohne dass es zu Konflikten gekommen sei. «Heute sind sie zur selbstverständlichen Normalität geworden», schreibt die Organisation.

Um die muslimischen Grabfelder in Weinfelden tobt seit Wochen ein Streit (ref.ch berichtete). Kurz vor Weihnachten hatte das Weinfelder Stadtparlament einem neuen Friedhofsreglement zugestimmt, das Bestattungen nach islamischer Tradition ermöglicht. Dagegen hat die EDU mit Unterstützung von Vertretern der SVP das Referendum ergriffen. Die Mehrheit der SVP hatte dem Reglement hingegen zugestimmt. Am 18. Mai soll nun das Volk darüber abstimmen.

Das erste Grabfeld für Musliminnen und Muslime wurde in der Deutschschweiz bereits im Jahr 2000 auf dem Friedhof Bremgarten in Bern eingerichtet. Inzwischen können auf über ein Dutzend weiteren Friedhöfen islamische Bestattungen durchgeführt werden. (no)

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