Deutschland
Sieben Jahre Haft für notorischen Holocaust-Leugner
Ein 71-jähriger Mann hatte vor dem Landgericht München zugegeben, auf Plattformen wie Telegram Verschwörungsmythen verbreitet, den Mord an sechs Millionen Juden durch das Nazi-Regime geleugnet sowie tödliche Gewalt gegen Menschen jüdischen Glaubens befürwortet und sogar gefordert zu haben. Das Gericht verurteilte ihn zu sieben Jahren Haft. Das Urteil ist bislang nicht rechtskräftig, Anklage und Verteidigung können binnen einer Woche Revision beim Bundesgerichtshof einlegen.
Die Richterin betonte beim Urteil, das Verhalten des 71-Jährigen vor Gericht mache sie fassungslos – vor allem, dass der Mann seinen Auftritt im Gerichtssaal während des Prozesses, unter anderem bei seinem letzten Wort, zur Begehung neuer Straftaten genutzt habe. Der Zentrale Antisemitismusbeauftragte der Justiz des Bundeslandes Bayern bei der Generalstaatsanwaltschaft München hatte vor Gericht sechs Jahre Haft gefordert – das Gericht verhängte aber eine noch höhere Strafe.
Der 71-Jährige aus dem bayerischen Tutzing soll unter anderem den Holocaust als «groteskes Märchen» bezeichnet haben. Ausserdem rief er laut Anklage zum Mord an Juden auf. YouTube hatte ihn wegen vorheriger Strafverfahren und einschlägiger Verurteilungen gesperrt – also machte der Mann auf Plattformen wie Telegram weiter. Das Gericht sah in ihm einen «Ingenieur», der es darauf anlege, andere zur Gewalt anzustacheln und anzuleiten.
Dass er all diese Vorwürfe vor Gericht einräumte, wertete die Vorsitzende Richterin zugunsten des Mannes. Der 71-Jährige habe aber dennoch weder Reue noch Schuldeinsicht gezeigt. Er habe noch während der laufenden Ermittlungen und vor Gericht weitere Straftaten begangen, sei massiv und einschlägig vorbestraft und habe eine «besonders rasante Rückfallgeschwindigkeit» an den Tag gelegt. Das habe gezeigt, dass ihm die früheren Verurteilungen «völlig egal» seien. (dpa/ sda/ dst)