Sexueller Missbrauch
Mindestens eine dritte Konfirmandin war Opfer des «Jugendpfarrers»
Letzte Woche verurteilte das Baselbieter Strafgericht einen 62-Jährigen, der von 2013 bis 2015 Nacktbilder von Konfirmandinnen erschlichen hatte. Er tat dies über eine angebliche Sorgenberatung (ref.ch berichtete).
Im Zuge der Recherche stellte sich heraus, dass der angebliche «Jugendpfarrer» gar kein Pfarrer ist: Er besitzt keine ausreichende theologische Ausbildung, um ihn im Konkordat als Pfarrer zu wählen (ref.ch berichtete).
Das Urteil, eine bedingte Freiheitsstrafe von zwölf Monaten sowie ein fünfjähriges Berufsverbot für Tätigkeiten mit Jugendlichen, ist nicht rechtskräftig. Zum Prozess kam es, weil zwei Frauen Strafanzeige erstattet hatten. Zum Zeitpunkt der Tat waren sie 15 und 16 Jahre alt.
Weitere Opfer melden sich
Wie viele Opfer es genau gebe, wisse man nicht, sagt Regine Kokontis, Kirchenratspräsidentin der basellandschaftlichen Landeskirche, zu «Basel jetzt». Das Lokalmedium weiss aber von «mindestens einem weiteren Opfer», das sich damals wie heute bei der Kirche gemeldet habe.
Kokontis betont im Gespräch mit «Basel jetzt», dass man jede Meldung ernst nehme: «Auf jeden Fall will man diesen Personen den Schutz geben, den sie brauchen.» Um ein gesundes, gutes Leben weiterführen zu können, wolle die Kirche bei der Aufarbeitung mithelfen. Durch Zuhören und Anerkennen könne man auch herausfinden, ob man für die Prävention etwas lernen könne.
Kantonale Anlaufstellen vorhanden
Die Landeskirche bietet eine eigene Meldestelle an, wo Grenzverletzungen kommuniziert werden können. Intern investiere man seit einigen Jahren in die Prävention, sagt Kokontis in einem Interview mit ref.ch. «Unter anderem besuchen unsere Mitarbeitenden Kurse zum Thema Grenzverletzungen.» In diesen werde auch der Umgang mit Social Media und der digitalen Interaktion mit Jugendlichen besprochen.
Im Artikel von «Basel jetzt» verweist Konkontis auch auf verschiedene Anlaufstellen des Kantons. «Das ist uns auch wichtig, dass nicht nur intern in der Kirche Leute als Ansprechpersonen angegeben sind, sondern auch beim Kanton.» So könne man wählen, wem man sich anvertrauen möchte. (gab)