Bern

Migranten fürchten Folgen von Sozialhilfe

Menschen ohne Schweizer Pass müssen bei einem Sozialhilfebezug befürchten, dass ihnen der Aufenthalt verweigert wird. Eine Initiative will das ändern.

Viele Migrantinnnen verzichten auf Sozialhilfe und stehen stattdessen bei Hilfswerken für Essen an, verschulden sich oder sparen bei den Grundbedürfnissen. Das teilte die Eidgenössische Migrationskommission (EKM) an ihrer Jahreskonferenz in Bern mit.

Seit 2019 können die Behörden Ausländern, die Sozialhilfe beziehen, die Verlängerung ihrer Aufenthaltstitel verweigern. Das führte laut einer Mitteilung der EKM dazu, dass der Sozialhilfebezug durch die ausländische Wohnbevölkerung gesunken ist und jener der Schweizer gleich blieb.

Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider (SP) erklärte an der Jahreskonferenz, dass eine vom Nationalrat gutgeheissene parlamentarische Initiative die Verknüpfung des Aufenthaltsrechts mit der Sozialhilfe ändern will, wenn der Sozialhilfebezug unverschuldet zustande kam. In der Frage ist der Ständerat am Ball, dessen Kommission die Vorlage ablehnt.

Die Vorsteherin des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements sagte weiter, dass Sozialhilfebezug immer mit Scham verbunden sei. Bei ihrer Arbeit im Sozialwesen habe sie kaum jemanden erlebt, der nicht aus reiner Bedürftigkeit um Sozialhilfe ersucht hätte. Die Sozialhilfe als letztes soziales Netz sei ein Verfassungsrecht und Armut kein Verbrechen.

Weiter erklärte Baume-Schneider, die Arbeitsmarktintegration von Migrantinnen liege ihr am Herzen. Arbeit habe mit Würde zu tun. Deshalb sollten Flüchtlinge aus der Ukraine ihre Berufslehren in der Schweiz beenden können. Ihr Departement arbeite zudem an der Umsetzung eines Vorstosses zur Ermöglichung von Berufslehren für abgewiesene Asylsuchende und Papierlose. Weiter habe der Bundesrat den Kantonswechsel von vorläufig Aufgenommenen erleichtert, damit diese in die Nähe ihres Arbeitsorts ziehen können. (sda/ hz)