Lockerung für Kirchenasyl
Eine Verschärfung der Regeln für das Kirchenasyl hatte es Kirchgemeinden in Deutschland nahezu unmöglich gemacht, Menschen im Kirchenasyl aufzunehmen. Doch nun hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) mitgeteilt, von der Verlängerung der sogenannten Überstellungsfrist von sechs auf 18 Monate Abstand zu nehmen. Das erklärte die Ökumenische Bundesarbeitsgemeinschaft «Kirche und Asyl» am 14. Januar.
Die Verlängerung der Frist ging auf einen Beschluss der Innenminister von Bund und Ländern zurück. Dabei geht es um Dublin-Fälle im Kirchenasyl, also Schutzsuchende, für deren Aufnahme und Verfahren eigentlich ein anderer EU-Staat zuständig wäre. Wird eine Überstellung innerhalb eines halben Jahres nicht realisiert, geht die Zuständigkeit automatisch zu den deutschen Behörden über, die Flüchtlinge können dann in Deutschland bleiben. Um das «Aussitzen» der Frist zu erschweren, wollten die Innenminister die Frist verlängern.
Aufenthaltsort im Kirchenasyl bekannt
Grundlage dafür war eine Regelung in der Dublin-Verordnung, die eine Frist-Verlängerung erlaubt, wenn der Asylbewerber als «flüchtig» gilt. Nach Aussage der Kirchen wurde die Fristverlängerung für Kirchenasyle zum Regelfall. Im vergangenen Jahr äusserte das Bundesverwaltungsgericht aber Zweifel an der Praxis, da der Aufenthaltsort der Schutzsuchenden im Kirchenasyl in der Regel bekannt sei.
In einem Merkblatt vom Bundesamt heisst es nun: «Die Durchführung eines
Kirchenasylverfahrens hat keinen Einfluss auf die ursprüngliche Überstellungsfrist.» Die Ausweitung auf 18 Monate sei nun nur noch für Fälle vorgesehen, in denen die Ausländerbehörde den Schutzsuchenden als «unbekannt verzogen» meldet, bevor die Kirchenasylmeldung beim Bundesamt eingeht, oder wenn eine Kirchgemeinde den konkreten Aufenthaltsort des Asylbewerbers nicht mitteilt.
Schutz in Härtefällen
Die Bundesarbeitsgemeinschaft meldete im Dezember 295 aktive Kirchenasyle in Deutschland mit mindestens 507 Personen, davon 99 Kinder. 282 der Kirchenasyle waren Dublin-Fälle. Einen Höchststand erreichten Kirchenasyle im Jahr 2016 im Zuge der grossen Fluchtbewegung. In dem Jahr suchten mehr als 1000 Menschen, deren Asylgesuch abgelehnt worden war, Schutz in Gemeinden. Kirchen gewähren in Härtefällen abgelehnten Asylbewerbern Schutz mit dem Anliegen, dass die Behörden ihre Entscheidung noch einmal überdenken. (epd/mos)