«Die Initiative nimmt in Kauf, menschenrechtliche Prinzipien und rechtsstaatliche Verfahren zu verletzen», heisst es in einer Medienmitteilung der Zuger reformierten Landeskirche vom 15. Februar. Sie schüre Misstrauen gegen Gerichte, gegen die Politik und gegen Fremde. Die unantastbare Würde eines jeden Menschen gehöre wesentlich zum christlichen Menschenbild, das die verübte Tat eines Menschen verurteile, nicht aber den Mensch als Person, argumentieren die Zuger. Äusserst bedenklich sei, dass die Durchsetzungsinitiative die bewährte Gewaltenteilung in der Schweizer Rechtsprechung ignoriere. «Aus christlicher Sicht sprechen die Prinzipien der Menschenwürde und auch der Barmherzigkeit gegen die Initiative», heisst es abschliessend.
«Rechtsstaatlich unakzeptabel»
Auch der Kirchenrat der reformierten Kirche Baselland empfiehlt, die Durchsetzungsinitiative abzulehnen. Sie pauschalisiere rechtsstaatlich unakzeptabel. Weder die Einzelfallsituation noch die Schwere der Straftat würden berücksichtigt. Zugleich setze sie sich über menschenrechtliche Grundsätze des Familienschutzes hinweg, wird auf der Website der reformierten Kirche Baselland begründet. Des Weiteren stütze sich der Kirchenrat auf die Stellungnahme des Schweizerischen Evangelischen Kirchenbundes.