Die Volksinitiative «Zur Durchsetzung der Ausschaffung krimineller Ausländer (Durchsetzungsinitiative)» sei mit den rechtsstaatlichen Grundlagen der Schweiz unvereinbar, so der Kirchenbund in einer Mitteilung. Die Grundprinzipien des Strafrechts der Gerechtigkeit und Verhältnismässigkeit wären durch den Ausschaffungsautomatismus der Initiative ausser Kraft gesetzt.
«Bei Ausschaffungen will die Initiative auf eine Einzelfallprüfung verzichten. Die willkürliche Addition von Straftaten, die automatisch zur Ausschaffung führte, widerspricht den rechtsstaatlichen Grundsätzen über Sinn und Zweck staatlicher Strafe und Resozialisierung», schreibt der Kirchenbund.
Präzedenzfall
Der Ausschaffungsautomatismus reisse Familien ohne Rücksicht auf Fürsorgeverhältnisse auseinander. Diese Missachtung des Menschenrechts auf Familienleben zeige, dass die Initiative die Unterordnung des Völkerrechts unter nationales Recht verlange. «Ist dieser Präzedenzfall erst einmal geschaffen, wäre er auch in anderen Zusammenhängen kaum noch aufzuhalten», schreibt der Kirchenbund.
Schliesslich täusche der Titel «Durchsetzungsinitiative» über die eigentlichen Ziele der Initiative hinweg. Es gehe nicht um die Umsetzung der in der Abstimmung vom 28. November 2010 angenommenen Volksinitiative «Für die Ausschaffung krimineller Ausländer (Ausschaffungsinitiative)», sondern um ihre Verschärfung in Form eines neu erweiterten Delikte-Katalogs. Über die Durchsetzungsinitiative wird am 28. Februar 2016 abgestimmt.