«Diese Initiative unterhöhlt unser Selbstverständnis»

Der Kirchenbund lehnt die Durchsetzungsinitiative dezidiert ab. Simon Röthlisberger, Beauftragter für Migration beim Kirchenbund, erläutert im Interview die Tragweite der Vorlage und erklärt, warum der Kirchenbund nicht stärker theologisch argumentiert.

Simon Röthlisberger.
Simon Röthlisberger: «Es geht um Grundsätzliches.» (Bild: SEK/Unternährer)

Simon Röthlisberger, man spürt, dass Sie die Durchsetzungsinitiative, über die wir am 28. Februar abstimmen, stark beschäftigt. Weshalb?
Simon Röthlisberger: Bei der Initiative geht es nicht für oder gegen die Ausschaffung straffälliger Ausländerinnen und Ausländer – dass diesen gegenüber eine härtere Gangart eingeschlagen werden soll, ist mit der Annahme der Ausschaffungsinitiative bereits entschieden worden. Es geht bei der Durchsetzungsinitiative vielmehr um nicht-verhandelbare Prinzipien des Rechtsstaats. Sie unterhöhlt nicht nur die Justiz, sondern auch das Selbstverständnis der Schweiz, Recht nach völker- und menschenrechtlichen Prinzipien zu sprechen. Deshalb lehnt sie der Kirchenbund deutlich ab.

 

Ist das nicht zu alarmistisch formuliert?
Nein. Es geht um Grundsätzliches. Juristisch ist die Verhältnismässigkeit in Frage gestellt. Staatliche Handlungen müssen immer zur Zielerreichung geeignet und zumutbar sein. Delikte von straffälligen Ausländern können nach einer Annahme nicht mehr differenziert beurteilt werden. Das Prinzip, Gleiches gleich und Ungleiches ungleich zu behandeln, wird gekippt.

 

Gibt es weitere Gründe für eine Ablehnung?
Mit der Durchsetzungsinitiative werden negative Signale an die Migrationsbevölkerung in der Schweiz gesendet. Das negative Bild von Migration ist mit dem liberalen Geist der Bundesverfassung und einer freiheitlichen Gesellschaft nicht zu vereinbaren.

 

Nimmt die Bevölkerung die Radikalität der Initiative auch wahr?
Ja. Eine Anekdote dazu: Nach der Publikation unserer Position erhielt der Kirchenbund einen Brief aus einem Gefängnis. Der Schreiber betonte, dass eine Strafe zeitlich beschränkt sein und der Resozialisierung dienen müsse – so wie dies der Kirchenbund deutlich macht. Das wäre nach Annahme der Durchsetzungsinitiative für ausländische Straftäter definitiv nicht mehr möglich, da die Initiative die sogenannte Härtefallklausel streichen will. Die Reaktion hat mich beeindruckt. Sie zeigt: Es geht um grundsätzliche Mechanismen, und auch die Menschen in den Gefängnissen nehmen das wahr.

 

Der Kirchenbund argumentiert in seiner Position säkular, also mit Rechtsstaat und Völkerrecht. Auch die Gefährdung des bilateralen Wegs mit der EU wird als Argument dagegen aufgeführt. Gibt es keine «theologischeren» Argumente gegen die Initiative?
Karl Barth unterschied zwischen «Christengemeinde und Bürgergemeinde». Ausdrücklich betont er, dass sich Christen in der Bürgergemeinde anonym engagieren. Sie bedienen sich dort demnach – in politischen Fragen – nicht exklusiver theologischer Argumente. Ihr Engagement zielt aber sehr wohl darauf, christliche Normen und ein christliches Menschenbild zu stärken; beispielsweise die Wahrung der Menschenwürde und das Recht auf Menschenrechte für alle.

 

Das versuchen Sie in der Position?
Ja. Wir wollen diskursiv anschlussfähig sein, weil es für ein Nein verschiedene gesellschaftliche Gruppen braucht, die unsere Argumente verstehen und so andocken können. Ein theologischer Binnendiskurs wäre nicht dienlich.

 

Wird vom Kirchenbund hier nicht mehr Theologie erwartet?
Die Position entspricht dem Legislaturziel des Kirchenbunds, sein Wächteramt in der Gesellschaft wahrzunehmen. Zudem ist die Position kohärent mit der Studie des Kirchenbunds «Sorgt für das Recht! Über das Verhältnis von Demokratie und Menschenrechten», die er im Dezember 2015 herausgegeben hat. Die Studie zeigt unter anderem: Moderne Konzepte der Volkssouveränität brauchen die Rückbindung der Mehrheitsgesellschaft an den Rechtsstaat.

 

Lässt sich ein Begriff wie Verhältnismässigkeit überhaupt biblisch herleiten?
Verhältnismässigkeit ist ein juristischer Begriff, und es geht nicht darum, ihn aus der Bibel abzuleiten. Bei der Durchsetzungsinitiative muss man juristisch und politisch argumentieren. Es geht um verfassungs- und völkerrechtliche Grundsätze. Das betrifft die Kirchen. Deshalb nimmt der Kirchenbund auch pointiert Stellung. Nur die Bibel zu zitieren und auf sie zu verweisen reicht nicht aus. Das bedeutet nicht, dass die Position des Kirchenbundes nicht durch starke theologisch-ethische Gründe gestützt wird.

 

Die Durchsetzungsinitiative könnte angenommen werden. Hat sich der Kirchenbund überlegt, was er dann tun wird?
Jetzt ist die Zeit vor der Volksabstimmung, und wir müssen alles daran setzen, dass die Initiative abgelehnt wird. Aber auch nach einer Annahme würde sich der Kirchenbund für Menschenrechte und Humanität einsetzen.

 

Hier die Position  des Kirchenbundes