Fluchtkunst
Einigung im Fall Julius Freund
Das Kunstmuseum Basel hat sich mit den Erben des deutsch-jüdischen Sammlers Julius Freund auf eine finanzielle Entschädigung geeinigt. Es geht um sieben Zeichnungen und eine Lithografie, die das Museum 1942 auf einer Auktion in Luzern erworben hatte. Die Werke bleiben in der Sammlung.
Die Familie Freund hatte ihre Kunstsammlung 1933 aus Angst vor Zugriffen der Nationalsozialisten in die Schweiz gebracht. 1942 verkaufte Tochter Gisèle Freund Teile der Sammlung, um den Lebensunterhalt ihrer Mutter im Exil zu sichern.
Nach einer gemeinsamen Prüfung kamen Museum und Kunstkommission zum Schluss, dass zwar keine Rückgabe nötig sei, aber ein Anspruch auf Entschädigung bestehe. Die Höhe der Zahlung bleibt vertraulich.
Die Werke waren zuletzt 2025 in einer Ausstellung zur Herkunft von Kunstwerken im Kunstmuseum Basel zu sehen. Sie können weiterhin im Studienraum eingesehen werden. (hz)