Fluchtkunst

Berner Kunstmuseum gibt Eigentum an Sisley-Gemälde auf

Bei einem Werk des englischen Malers Alfred Sisley im Besitz des Berner Kunstmuseums handelt es sich um sogenanntes Fluchtgut. Der jüdische Kunstsammler Carl Sachs musste es 1940 verkaufen, um sich vor den Nazis in Sicherheit zu bringen.

Das Berner Kunstmuseum will den Erben des jüdischen Unternehmers Carl Sachs ein Werk des Malers Alfred Sisley zurückgeben. Die genauen Bedingungen werden derzeit noch ausgehandelt, teilte das Museum mit. Letztes Jahr haben die Erben Anspruch darauf erhoben. Seither stehe die Stiftung Kunstmuseum Bern in einem offenen Austausch mit den Vertretern der Erbengemeinschaft, heisst es.

Das Gemälde «Le Chemin des Bois à Ville-d'Avray» aus dem Jahr 1879 gelangte Mitte der 1990er-Jahre durch ein Vermächtnis in den Besitz des Kunstmuseums Bern. Hinweise, dass der Erblasser von der Verkaufsgeschichte des Werks wusste, gebe es nicht, heisst es in der Mitteilung des Museums.

Unter Druck verkauft

Nachforschungen zur Herkunft des Werks zeigten nun aber, dass der Unternehmer und Kunstsammler Carls Sachs das Werk 1940 an den Luzerner Kunsthändler Theodor Fischer verkauft hatte, um seine Flucht vor den Nationalsozialisten zu finanzieren. Sachs war auf einen Kredit von 100'000 Franken angewiesen, um sich ein Aufenthaltsrecht in der Schweiz und seinen Lebensunterhalt zu sichern.

Beide Seiten anerkennen laut Museum die unabhängigen Nachforschungen. Vor diesem Hintergrund strebt das Kunstmuseum «eine einvernehmliche, gerechte und faire Lösung an», wie aus einem Bericht der Institution hervorgeht.

Offene Haltung

Seit das Kunstmuseum Bern 2014 überraschend die unter NS-Raubkunstverdacht stehende Kunstsammlung von Cornelius Gurlitt erbte, hat das Haus seinen Umgang mit NS-Raubkunst überarbeitet.

In der Schweiz war lange die Meinung weit verbreitet, dass nur Raubkunst zurückgegeben werden muss. Sogenanntes Fluchtgut, also Werke, die zu einem minderwertigen Preis verkauft werden mussten, um die Flucht zu finanzieren, fielen nicht in diese Kategorie.

Das habe sich mittlerweile verändert, wie das Kunstmuseum Bern schreibt. Heute bestehe zudem ein Bewusstsein dafür, dass im Zeitraum zwischen 1933 und 1945 Lücken in den Herkunftsnachweisen eher die Regel als die Ausnahme darstellten.

Im Zweifel werde eine Lösung zugunsten der Opfer angestrebt. Das Museum bekundet auch einen «Willen zur Entscheidung». Will heissen: Man sitzt die Angelegenheit nicht aus, bis vielleicht irgendwann in der Zukunft Forschungsergebnisse eindeutige Erkenntnisse liefern. Ziel sei es, eine durch historisches Unrecht belastete Situation gerecht und fair zu lösen und für spätere Generationen nachvollziehbar zu dokumentieren.

2021 etablierte das Kunstmuseum Bern verschiedene Provenienzkategorien und den Umgang mit entsprechenden Werken. 2024 wurden die Regelungen weiterentwickelt und vom Stiftungsrat 2025 beschlossen.

Der englische Maler Alfred Sisley (1839 – 1899) war ein impressionistischer Landschaftsmaler. Zu seinen bekanntesten Werken gehören Bilder der Themse oder französischer Landschaften. (sda/ pef)

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