Laupersdorf

Kleine Verwahrung für Kirchen-Brandstifter

Eine stationäre Massnahme mit einer anschliessenden Gefängnisstrafe von vier Jahren ist die Strafe für einen 38-Jährigen, der in Laupersdorf SO einen Brand in einer Kirche gelegt hat.

Das Solothurner Obergericht hat das Urteil der Vorinstanz gegen einen 38-jährigen Schweizer weitgehend bestätigt: Eine stationäre Massnahme mit Therapie und – sofern die Therapie erfolgreich ist – eine anschliessende Gefängnisstrafe.

Die Dauer der Haft hat das Obergericht auf vier Jahre reduziert, weil es den Mann als nicht komplett schuldfähig einschätzt. Das Amtsgericht hatte noch eine Haftstrafe von fünf Jahren festgelegt.

Der Mann hatte 2023 mit einem Brandbeschleuniger ein Feuer in der katholischen Kirche in Laupersdorf gelegt (ref.ch berichtete). Laut dem SRF-Regionaljournal Aargau-Solothurn hat er diese Tat gestanden. Im Gegensatz zur Brandstiftung bei einem Autohändler in der gleichen Nacht im Nachbardorf, in deren Folge 18 Fahrzeuge Feuer fingen.

Das Obergericht schätzt das Rückfallrisiko als so hoch ein, dass es die kleine Verwahrung angeordnet hat: Der Mann muss sich einer Therapie in einer geschlossenen Anstalt unterziehen. Wenn sich innert fünf Jahren sein Zustand nicht bessert, können die Behörden eine Verlängerung der Massnahme um weitere fünf Jahre anordnen. (dst)

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