Der im Februar 2017 von seinem Amt suspendierte Präsident der Kirchenpflege der Kirchgemeinde Fällanden darf in sein Amt zurückkehren. Ebenso wurde ein Administrativerfahren gegen ein weiteres ehemaliges Mitglied der Kirchenpflege eingestellt. Dies teilte die Reformierte Kirche Kanton Zürich am 9. November mit.
Grundlage für den Entscheid ist ein in Auftrag gegebenes juristisches Gutachten. Darin werden zwar «erhebliche Defizite» in der Kirchgemeinde Fällanden sowie in deren Kirchenpflege festgestellt. Diese seien aber nicht gravierend genug, um eine endgültige Amtsenthebung zu rechtfertigen, schreibt die Landeskirche.
Vorsorgliche Suspendierung
Hintergrund ist ein Konflikt zwischen den beiden Pfarrerinnen der Kirchgemeinde. Dabei beschuldigte eine der beiden ihre Kollegin, ihr anonyme Schmähbriefe geschickt zu haben. Ein Strafverfahren wurde jedoch Ende 2016 eingestellt, da sich die Vorwürfe nicht erhärten liessen.
Bei einer Analyse der Vorfälle durch die Zürcher Landeskirche kamen weitere Mängel in der Kirchgemeinde sowie in der Kirchenpflege zum Vorschein. Im Sinne einer «vorsorglichen» Massnahme suspendierte der Kirchenrat daraufhin den Kirchenpflegepräsidenten. (no)