Nidwalden

Kirchenrat kündigt Einschränkungen an

Die Evangelisch-Reformierte Kirche Nidwalden muss ihre Dienste ab kommendem Jahr auf das Notwendigste beschränken. Grund dafür ist das abgelehnte Budget 2022.

Das in der Kirchgemeindeversammlung von Ende November abgelehnte Budget 2022 hat Konsequenzen für die Angebote der Evangelisch-reformierten Kirche Nidwalden. Laut einer Mitteilung des Kirchenrates vom 6. Dezember sollen die kirchlichen Dienste ab kommendem Jahr auf das Nötigste beschränkt werden.

Erlaubt seien demnach nur noch Ausgaben, die «für die Weiterführung der ordentlichen Kirchentätigkeit unerlässlich sind». Dies seien insbesondere bestehende gesetzliche und vertragliche Verpflichtungen der Kirche.

Kein Geld für Musik

Bestimmte Dienste müssten dagegen bis zur Genehmigung des Budgets wegfallen. So dürfe zum Beispiel die musikalische Umrahmung von Gottesdiensten und Abdankungen nicht mehr aus Kirchengeldern finanziert werden. Welche Angebote konkret betroffen seien, werde derzeit mit dem Rechtsdienst und den kantonalen Fachstellen abgeklärt, heisst es in der Mitteilung weiter.

Hintergrund ist eine Auseinandersetzung mit dem ehemaligen Leiter der «Kirchen-News». Dieser wurde vor rund einem Jahr freigestellt, nachdem er entgegen der Weisung des Kirchenrates einen Pro- und einen Kontra-Artikel zur Konzernverantwortungsinitiative publizieren wollte. An der Versammlung vom 29. November lehnten die Kirchenmitglieder den Voranschlag 2022 ab, weil für den Rechtsstreit keine Rückstellungen budgetiert worden waren (ref.ch berichtete).

Kirchenrat strebt neue Abstimmung an

Die besondere Situation solle nun so rasch wie möglich beendet werden, wird Kirchenratspräsident Wolfgang Gaede in der Mitteilung zitiert. Demnach strebt die Exekutive an, bald wieder über das überarbeitete Budget abstimmen zu lassen. Dies soll laut Angaben noch im ersten Quartal 2022 der Fall sein. (no)