Kanton Zürich
Alters- und Pflegeheime müssen Sterbehilfe zulassen
Künftig müssen sämtliche Alters- und Pflegeheime sowie Spitäler und Rehabilitationskliniken im Kanton assistierten Suizid in ihren Räumlichkeiten dulden. Dafür hat sich das Stimmvolk im Kanton Zürich mit einer deutlichen Mehrheit von gut 68 Prozent ausgesprochen.
Heute gilt die Duldungspflicht nur für Alters- und Pflegeeinrichtungen, die von einer Gemeinde betrieben werden oder in deren Auftrag handeln. Mit dem Ja müssen künftig auch private Alters- und Pflegeheime sowie Spitäler und Rehabilitationskliniken den assistierten Suizid in ihren Räumlichkeiten dulden. Psychiatrische Einrichtungen und Gefängnisse sind davon ausgenommen.
Ausgangspunkt war die Volksinitiative «Selbstbestimmung am Lebensende auch in Alters- und Pflegeheimen». Der Kantonsrat und der Regierungsrat lehnten die Initiative als zu weitgehend ab. Das Parlament verabschiedete deshalb einen Gegenvorschlag, worauf die Initiative zurückgezogen wurde. Gegen den Gegenvorschlag ergriff eine bürgerliche Minderheit im Kantonsrat das Referendum. (sda/ no)