Medien
Presserat rügt «bz Basel» nach Heks-Beschwerde
Der Schweizer Presserat hat eine Beschwerde des Hilfswerks der Evangelisch-reformierten Kirche Schweiz (Heks) gegen einen Artikel der «bz Basel» gutgeheissen, wie es in einer Stellungnahme heisst.
Die Zeitung hatte Heks in einem Artikel vorgeworfen, Asylsuchende ungenügend zu betreuen und damit ihren Auftrag nicht korrekt zu erfüllen. Der Presserat beurteilt diese Vorwürfe als schwerwiegend – und hält fest, dass HEKS vor der Publikation zwingend hätte angehört werden müssen. Dies war unterlassen worden.
Der Artikel stützte sich weitgehend auf 14 Monate alte Recherchen der «NZZ am Sonntag», ohne zu prüfen, ob die Kritik noch aktuell ist. Laut Presserat wurden dadurch veraltete oder unzutreffende Aussagen verbreitet. Auch die Darstellung, das Staatssekretariat für Migration (SEM) habe das Mandat wegen ungenügender Leistungen beendet, sei irreführend: Tatsächlich sei das Mandat regulär ausgelaufen und neu ausgeschrieben worden.
Weiter beanstandet der Presserat, dass die «bz Basel» erkannte Fehler nicht von sich aus korrigiert habe. Insgesamt stellt der Presserat Verstösse gegen die journalistischen Grundsätze der Wahrheitssuche, der Anhörung bei schweren Vorwürfen und der Berichtigungspflicht fest.
Der Schweizer Presserat ist eine Beschwerdeinstanz und dient als Kontrollorgan. Dabei überprüft er die beanstandete Berichterstattung anhand der «Erklärung der Pflichten und Rechte der Journalistinnen und Journalisten». (gab)