Heks-Rechtsberatung

«Wir hatten zu wenige Mitarbeiter, um die steigende Arbeitslast zu bewältigen»

Mangelnde rechtliche Betreuung der Asylsuchenden und Kündigungen von Mitarbeitern: Die Rechtsberatung des Heks im Bundesasylzentrum in Basel steht in der Kritik. Jetzt zeigt eine interne Untersuchung die Probleme auf.

Im Bundesasylzentrum in Basel geriet die Rechtsberatung des Heks in Schwierigkeiten wegen der stark angestiegenen Anzahl von Asylanträgen. (Bild: Stefan Bohrer/ Keystone)

Die Rechtsberatung des Hilfswerks der Evangelisch-reformierten Kirche Schweiz Heks im Bundesasylzentrum in Basel hat turbulente Monate hinter sich. 2022 stiegen die Asylgesuche stark an, die Rechtsberatung erreichte die Grenzen ihrer Kapazität. Etliche Mitarbeitende kündigten und schliesslich stellte sich heraus, dass die Rechtsvertreter die Asylsuchenden nur noch in zehn Prozent der Fälle an die wichtigen Dublin-Gespräche begleiteten. Dabei hätte jeder ein Anrecht auf Rechtsbeistand.

Durch Medienberichte wurde die Situation öffentlich bekannt und das Heks leitete eine Untersuchung ein. Deren Ergebnisse liegen nun vor (ref.ch berichtete). Heks-Mediensprecher Lorenz Kummer nimmt dazu Stellung.

Das Heks steht in der Kritik. Wie wirken sich die Vorkommnisse auf das Hilfswerk insgesamt aus?
Die anderen Tätigkeiten von Heks, etwa Entwicklungspolitik oder kirchliche Zusammenarbeit, sind nicht betroffen, auch andere Rechtsberatungsstellen nicht. Im Gegenteil: Jüngst erzielte die Heks-Rechtsberatungsstelle im Kanton Waadt mit einer Beschwerde vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte einen wichtigen Erfolg im Bereich des Familiennachzugs für Asylsuchende. (Anmerkung der Redaktion: Diese dürfen Familienangehörige in die Schweiz holen, auch wenn sie Sozialhilfe beziehen.)

Was unternimmt das Heks, um den Rechtsschutz im Betrieb im Bundesasylzentrum in Basel zu stabilisieren?
Um die Mitarbeitenden zu entlasten und die Qualität der Verfahren sicherzustellen, müssen die Ressourcen des Heks-Rechtsschutzes wieder der Falllast entsprechen. Die Heks-Zentrale in Zürich unterstützt ab sofort das Team in Basel bei der Rekrutierung neuer Mitarbeitender, dem Bezug der neuen Räumlichkeiten, zusätzlichen Führungsweiterbildungen und ausgebauten Supervisionsangeboten sowie der Einführung einer neuen Software für die Disposition der Konsultationen.

«Die Asylgesuche stiegen stark an. Das führte schliesslich zu den Problemen bei der Rechtsberatung.»
Lorenz Kummer, Heks-Mediensprecher

Das Heks liess eine interne Untersuchung durchführen, die strukturelle Mängel aufzeigte. Es gab zu wenige Mitarbeitende und es fehlte an Platz. Wieso kam es so weit?
Ab Mai 2022 stiegen die Asylgesuche landesweit stark an, auch wegen des Ukraine-Krieges. Heks baute für die Geflohenen aus der Ukraine spezifische Teams auf, die sich nur um die Anträge auf Schutzstatus S kümmerten. Parallel dazu stiegen aber auch die übrigen Asylgesuche stark an. Dies führte zu einer grossen Belastung für die Organisation und schliesslich zu den Problemen.

Welche Probleme waren das konkret?
Wir hatten eine hohe Fluktuation im Team und deshalb zu wenig Mitarbeitende, um die ansteigende Arbeitslast zu bewältigen. In dieser Situation haben Vorgesetzte zumindest teilweise die Auftragserfüllung höher gewichtet als die Qualität der Rechtsvertretung und die Rechte der Schutzsuchenden. Dazu gehört der Entscheid, die Teilnahme von Rechtsvertretern an den Dublin-Gesprächen massiv zu reduzieren. Das bedauern wir, denn es entspricht nicht dem Selbstverständnis und den Werthaltungen von Heks.

«Vergangene Woche konnten wir bereits wieder die Hälfte der Asylsuchenden an die Dublin-Gespräche begleiten.»
Lorenz-Kummer, Heks-Mediensprecher

Laut Recherchen der «NZZ am Sonntag» begleitete die Rechtsberatung nur jede zehnte Person an ein Dublin-Gespräch, obwohl allen eine Rechtsvertretung zusteht. Weshalb?
Das wurde so entschieden, weil die Abteilung unterbesetzt war. Heks bedauert die Mängel, die dadurch in den Verfahren für die Asylsuchenden entstanden sind. Wir arbeiten mit Hochdruck daran, so bald wie möglich die Asylsuchenden wieder an alle Dublin-Gespräche zu begleiten. In der vergangenen Woche konnten wir dies bereits wieder der Hälfte der Asylsuchenden tun.

Das Heks erhält vom Bund pro asylsuchender Person einen Pauschalbetrag von 1950 Franken. Reicht das Geld nicht, um die kostenlose Rechtsvertretung von Asylsuchenden zu gewährleisten?
Der Pauschalbetrag reicht aus. Beim Entscheid die Leistungen einzuschränken, spielten finanzielle Überlegungen keine Rolle. Ausschlaggebend waren die vielen Fälle, die Wechsel in der Abteilung und die Schwierigkeit neue Mitarbeiterinnen zu finden.

Redaktioneller Hinweis: Das Interview mit Heks-Mediensprecher Lorenz Kummer wurde schriftlich geführt.