Krieg im Nahen Osten

Hamas-Verbot soll erst in einem Jahr in Kraft treten

Der Bundesrat will ein neues Bundesgesetz erlassen, um die radikalislamische Palästinenserorganisation Hamas zu verbieten. Eilig hat er es allerdings nicht.

Der Bundesrat will ein Gesetz zum Verbot der Hamas nicht als dringlich einstufen. Das hat Justizministerin Elisabeth Baume-Schneider an einer Medienkonferenz bekannt gegeben. Sie rechnet damit, dass das Gesetz etwa in einem Jahr in Kraft treten könnte.

Bis Ende Februar 2024 sollen das Justiz- und das Verteidigungsdepartement in Zusammenarbeit mit dem Aussendepartement einen Entwurf ausarbeiten. Danach folgen eine Vernehmlassung und die Behandlung in den eidgenössischen Räten, wie Baume-Schneider erklärte. Das Parlament habe jedoch die Möglichkeit, die Vorlage für dringlich zu erklären.

Der Bundesrat ist der Auffassung, dass ein Verbot der Hamas die beste Lösung ist, um auf die seit dem 7. Oktober herrschende Lage in Nahost zu reagieren. Mit dem Verbot könnten Strafverfolgung und Prävention gestärkt und verhindert werden, dass die Schweiz zur Finanzdrehscheibe für die Hamas werde, sagte Baume-Schneider.

Orientierungslose UNO

Dem Bundesrat sei bewusst, dass das Hamas-Verbot die Grundrechte tangiere und die Handlungsfreiheit für Verhandlungen einschränke. Aber am Ende der Güterabwägung habe er das Verbot befürwortet. Baume-Schneider verwies zudem auf das Mandat des Parlaments: Dessen zuständige Kommissionen haben ein Verbot der Hamas verlangt.

Sich bei einem Verbot auf die Uno abzustützen, reiche nicht mehr, sagte Aussenminister Ignazio Cassis. Der Ukraine-Krieg zeige, dass der Uno-Sicherheitsrat sich in der derzeit multipolaren Welt nicht klar festlegen könne. Mit dieser Realität gelte es zu leben.

Bund kündigt Kooperation mit NGOs

Der Bundesrat hat zudem entschieden, die Zusammenarbeit mit drei palästinensischen Nichtregierungsorganisationen (NGO) zu beenden. Die Organisationen hätten den Verhaltenskodex und die vertragliche Antidiskriminierungsklausel nicht eingehalten, führte Cassis aus.

Überprüft worden waren insgesamt sechs palästinensische und fünf israelische NGOs, die Partner des Schweizer Kooperationsprogramms für den Nahen Osten sind. Bei acht dieser NGOs wurden keine Unregelmässigkeiten nachgewiesen. Die zuständige Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit (Deza) will in den kommenden Tagen jene NGOs nennen, mit denen der Bund die Zusammenarbeit fortsetzt.

Der Bundesrat verurteilte die Terroranschläge der Hamas auf Israel erneut. Er bedauere es zutiefst, dass seit dem Angriff vom 7. Oktober tausende Zivilistinnen und Zivilisten in Israel und im gesamten besetzten Palästinensischen Gebiet ihr Leben verloren haben. Der Bundesrat wiederholte sein Plädoyer für eine Zwei-Staaten-Lösung. Nur so könnten die palästinensische und die israelische Bevölkerung in Frieden, Sicherheit und Würde leben. (sda/ pef)