Glarner Kirche schafft Wohnsitzpflicht ab
Bislang waren Glarner Pfarrpersonen verpflichtet, an ihrem Anstellungsort im Pfarrhaus zu wohnen. Damit ist jetzt Schluss. Künftig kann jede Kirchgemeinde eigenständig bestimmen, ob ihre Pfarrperson in der Gemeinde wohnen soll oder an einem anderen
Ort innerhalb einer Glarner reformierten Kirchgemeinde leben kann. Das entschied die Synode der Evangelisch-Reformierten Landeskirche in ihrer Sitzung in Glarus, wie es in einer Mitteilung heisst.
Mit dem Entscheid reagiert die Kirche unter anderem auf den Pfarrermangel. Mit der neuen Regelung könnten Teilzeitpensen besser berücksichtigt werden. Zudem seien kreative Ideen wie Pfarrteams und eine flexiblere Nutzung der kirchlichen Gebäude möglich, heisst es.
Ausserdem debattierten die Abgeordneten über die Zukunft der kirchlichen Immobilien. Angesichts sinkender Mitgliederzahlen und Einnahmen brauche es mittelfristige