Gerichtsurteil

Schütze von Wald wegen versuchter Tötung verurteilt

Das Bezirksgericht Hinwil hat einen 42-Jährigen wegen versuchter Tötung zu einer Freiheitsstrafe von viereinhalb Jahren verurteilt. Er hatte im Oktober 2024 vor der reformierten Kirche Wald einen Kirchenpfleger angeschossen.

Der Mann, der im Oktober 2024 vor der reformierten Kirche Wald auf einen Kirchenpfleger schoss, ist wegen versuchter Tötung zu einer Freiheitsstrafe von viereinhalb Jahren verurteilt worden.

Zudem wird der in der Schweiz geborene und aufgewachsene Italiener für fünf Jahre des Landes verwiesen und muss eine Geldstrafe von 1200 Franken bezahlen, wie das Bezirksgericht Hinwil bekannt gab. Von einer ambulanten Massnahme sieht das Gericht jedoch ab. Warum das Gericht so entschied, ist nicht klar. Das Urteil wurde schriftlich und damit ohne Begründung eröffnet.

Sechs Jahre Freiheitsstrafe gefordert

Demnach folgte das Gericht nicht den Anträgen der Staatsanwaltschaft. Diese hatte gefordert, dass sich der 42-Jährige in eine stationäre Massnahme begibt, damit er seine Suchterkrankung therapiert und nicht die Zeit absitzt.

Die von der Staatsanwaltschaft beantragten sechs Jahre Freiheitsstrafe und sieben Jahre Landesverweis hätten zugunsten der Massnahme aufgeschoben werden sollen.

Vor der Kirche die Waffe gezückt

Vor Gericht stand der Mann, weil er im Oktober 2024 vor der reformierten Kirche Wald auf einen Kirchenpfleger geschossen hatte (ref.ch berichtete). Dieser hatte sich in einen Streit zwischen dem Beschuldigten, der unter Drogenproblemen leidet, und dessen damals 85-jähriger Pflegemutter eingemischt.

Als der Kirchenpfleger die Pflegemutter vor dem Beschuldigten in Sicherheit bringen wollte, zückte dieser plötzlich eine Waffe und schoss zunächst in den Boden, dann knapp am Kirchenpfleger vorbei in ein Auto und schliesslich in das Bein des Kirchenpflegers.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es kann an das Obergericht weitergezogen werden. (sda/ hz)

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