Für Sterbehilfe: Arzt verurteilt
Das Landgericht Berlin hat einen pensionierten Arzt wegen Totschlags zu drei Jahren Gefängnis verurteilt. Der 74-jährige Mediziner hatte im Juli 2021 einer 37-jährigen, unter Depressionen leidenden Frau zur Sterbehilfe todbringende Medikamente zur Verfügung gestellt, wie das Gericht mitteilte.
Das Gericht befand, die Frau sei wegen ihrer Krankheit nicht in der Lage gewesen, die Suizidentscheidung zu treffen. Der Mediziner habe deshalb die Grenzen des Zulässigen überschritten. Der Hausarzt sei wegen mittelbarer Täterschaft schuldig. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, Revision ist möglich.
Der Arzt hatte der Frau im Rahmen der Sterbehilfe zu einem früheren Zeitpunkt bereits Medikamente zu Verfügung gestellt. Der Suizid misslang, woraufhin die Frau erst ins Spital und dann in eine geschlossene Psychiatrie eingeliefert wurde. Bereits während ihrer Unterbringung habe sie erneut Kontakt zu dem Angeklagten aufgenommen.
Obwohl die Kranke schwankend in ihrem Entschluss zu sterben gewesen sei, habe der Angeklagte ihr unmittelbar nach Entlassung aus der Psychiatrie eine Infusion mit einer tödlichen Dosis eines Medikaments gelegt. Die Frau habe die Infusion durch Aufdrehen des Rädchens selbst in Gang gesetzt und sei binnen Minuten gestorben. (epd/ dst)