Gesetzliche Grundlage bei Sterbehilfe fehlt weiterhin
Assistierter Suizid ist in Deutschland legal und trotzdem ein Graubereich. Ein Sterbehilfe-Gesetz sollte Klarheit schaffen, doch die Vorschläge dafür überzeugten den Bundestag nicht. Er hat nach kontroverser Debatte beide Gesetzentwürfe abgelehnt. Die aktuell teils unklare Rechtslage bleibt damit bestehen.
Ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2020 erlaubt Suizidassistenz - auch in organisierter Form. Doch das Betäubungsmittelgesetz sieht nicht vor, dass Medikamente zum Zweck der Selbsttötung abgegeben werden.
Um Rechtssicherheit zu schaffen legten Bundestagsabgeordnete zwei Vorschläge vor. Der eine sah eine strafrechtliche Regelung vor, der andere setzte auf Selbstbestimmung und obligatorische Beratung. Das Betäubungsmittelgesetz sollte in beiden Fällen geändert werden. Dazu kommt es nach der Abstimmung im Bundestag nun nicht.
Die Vorsitzende des Deutschen Ethikrats, Alena Buyx, bedauerte mit Blick auf Betroffene die Entscheidung des Bundestags. Diese hätten ein Bedürfnis nach Klarheit, sagte sie. Josef Schuster, Präsident des Zentralrats der Juden in Deutschland und selbst Mediziner, sagte: «Dass eine gesetzliche Neuregelung des assistierten Suizids ausgeblieben ist und nun eine gesetzliche Leerstelle droht, ist sicher kein gutes Ergebnis».
Die Kirchen appellierten an die Abgeordneten, einen neuen Anlauf zu unternehmen. Einer gesetzlichen Regelung bedürfe es weiterhin, erklärte die Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland, Annette Kurschus. Der Vorsitzende der katholischen Deutschen Bischofskonferenz, Georg Bätzing, warnte, dieses existenzielle Thema dürfe nicht ungeregelt bleiben.
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) teilte nach der Entscheidung mit, die Rechtslage genau prüfen zu wollen. Das Gesundheitsministerium müsse sich damit beschäftigen, wie die Abgabe etwa des bei assistierten Suiziden eingesetzten Mittels Pentobarbital geregelt werde, sagte er. (epd/dst)