Familiennachzug soll ein Jahr früher möglich sein
Vorläufig aufgenommene Personen in der Schweiz müssen aktuell drei Jahre warten, bis ihre engsten Familienangehörigen ihnen folgen dürfen. Das ist zu lange, fand der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) 2021. Eine Wartefrist von mehr als zwei Jahren sei unvereinbar mit dem Recht auf Familienleben nach der Europäischen Menschenrechtskonvention. Das Bundesverwaltungsgericht passte in der Folge seine Rechtsprechung an.
Dasselbe will nun der Bundesrat auch beim Ausländer- und Integrationsgesetz tun und hat ein Vernehmlassungsverfahren eröffnet. Die dreijährige Wartefrist für den Familiennachzug von vorläufig aufgenommenen Personen soll auf zwei Jahre reduziert werden.
Seit dem EGMR-Leiturteil muss das Staatssekretariat für Migration bereits ab einer Wartefrist von zwei Jahren prüfen, ob die Voraussetzungen für den Familiennachzug gegeben sind. Der Bundesrat möchte daher Rechtssicherheit schaffen und diese Praxisanpassung auf Gesetzesebene umsetzen, wie er schrieb.
In besonderen Fällen, etwa wenn sich Kinder in besonders prekären Umständen befinden, soll der Familiennachzug gemäss Entwurf auch vorher bewilligt werden können. Die Vernehmlassung dauert bis zum 22. August 2024.
Laut dem Bund haben zwischen 2018 und 2022 durchschnittlich 333 Personen mit vorläufiger Aufnahme pro Jahr ein Gesuch um Familiennachzug gestellt, bei rund 126 Personen wurde dieses gutgeheissen. Mit der neuen Regelung sei somit aufgrund der kürzeren Wartefrist vorübergehend mit rund 126 zusätzlichen Familiennachzügen zu rechnen.
Danach sollte sich die Zahl der Gesuche aber wieder auf dem vorherigen Niveau einpendeln, da die Voraussetzung wie die wirtschaftliche Unabhängigkeit für einen Familiennachzug bestehen bleiben, wie es im erläuternden Bericht zur Vernehmlassung heisst. «Gleichzeitig könnte durch die Fristverkürzung die Integration und die Motivation zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit insgesamt gefördert werden», heisst es. (sda/ pef)