EVP will Arbeitsausbeutung bekämpfen

EVP-Nationalrätin Mari­anne Streiff hat in einer Motion den Bun­des­rat aufgefordert, einen Tat­be­stand für Arbeits­aus­beu­tung ins Straf­ge­setz auf­zu­neh­men. Das heu­tige Straf­recht hinke den real exis­tie­ren­den Aus­beu­tungs­si­tua­tio­nen hin­ter­her.


«Aus­beu­te­ri­sche Arbeits­ver­hält­nisse sind heute in der Schweiz in eini­gen Bran­chen lukra­tiv gewor­den und wer­den still­schwei­gend gedul­det. Die Dun­kel­zif­fer schät­zen Fach­leute als sehr hoch ein», begründet EVP-Nationalrätin Mari­anne Streiff laut Mitteilung vom 16. Juni ihren Vor­stoss. Fälle gibt es laut Streiff zum Bei­spiel in der Gas­tro­no­mie, der Land­wirt­schaft, auf dem Bau, aber auch in der pri­va­ten Pflege oder Hau­wirt­schaft. «Das heu­tige Straf­recht hinkt der Rea­li­tät hin­ter­her. Es erfasst einen erheb­li­chen Teil der rea­len Aus­beu­tungs­si­tua­tio­nen nicht mehr.»

Deshalb fordert Streiff den Bun­des­rat, das Straf­ge­setz­buch um einen Tat­be­stand der Arbeits­aus­beu­tung zu ergän­zen. «Ein eige­ner Tat­be­stand Arbeits­aus­beu­tung wirkt der fata­len Baga­tel­li­sie­rung ent­ge­gen. Er trägt dazu bei, dass Skla­ve­rei ähn­li­che Aus­beu­tung als Unrecht aner­kannt wird. Er macht klar: Die Schweiz dul­det keine Aus­beu­tung», so Streiff. Ein klar defi­nier­ter Straf­tat­be­stand erleich­tere aus­ser­dem die Ermitt­lungs­ar­beit und die Beweis­füh­rung. (bat)