«Ausbeuterische Arbeitsverhältnisse sind heute in der Schweiz in einigen Branchen lukrativ geworden und werden stillschweigend geduldet. Die Dunkelziffer schätzen Fachleute als sehr hoch ein», begründet EVP-Nationalrätin Marianne Streiff laut Mitteilung vom 16. Juni ihren Vorstoss. Fälle gibt es laut Streiff zum Beispiel in der Gastronomie, der Landwirtschaft, auf dem Bau, aber auch in der privaten Pflege oder Hauwirtschaft. «Das heutige Strafrecht hinkt der Realität hinterher. Es erfasst einen erheblichen Teil der realen Ausbeutungssituationen nicht mehr.»
Deshalb fordert Streiff den Bundesrat, das Strafgesetzbuch um einen Tatbestand der Arbeitsausbeutung zu ergänzen. «Ein eigener Tatbestand Arbeitsausbeutung wirkt der fatalen Bagatellisierung entgegen. Er trägt dazu bei, dass Sklaverei ähnliche Ausbeutung als Unrecht anerkannt wird. Er macht klar: Die Schweiz duldet keine Ausbeutung», so Streiff. Ein klar definierter Straftatbestand erleichtere ausserdem die Ermittlungsarbeit und die Beweisführung. (bat)