EU will Gentechnik-Regeln lockern
Pflanzen, die mithilfe bestimmter Verfahren der neuen Gentechnik (NGT) erzeugt wurden, sollen in Zukunft als konventionelle Pflanzen deklariert werden. Das schlägt die EU-Kommission vor, wie sie in einer Medienmitteilung schreibt.
Ein Beispiel für die neue Gentechnik ist die Genschere Crispr/Cas. Ihre Entdeckerinnen erhielten 2020 den Nobelpreis für Chemie. Das auch als Geneditierung bekannte Verfahren unterscheidet sich von der klassischen Gentechnik dadurch, dass die Forscherinnen hier keine fremden Gene in die Pflanze einschleusen, sondern präzise Eingriffe an der DNA vornehmen.
Veraltetes Gesetz
Als die EU 2001 ihre Regeln für genetisch veränderte Organismen (GVO) verabschiedete, gab es diese neue Gentechnik noch nicht. Aktuell gelten daher für die alte und die neue Gentechnik dieselben Vorschriften. Das will die EU mit ihrem Vorschlag ändern.
Künftig sollen geneditierte Pflanzen in der EU in zwei Gruppen eingeteilt werden. Solche Pflanzen, «die auch auf natürliche Weise oder durch konventionelle Züchtung entstehen könnten», sollen wie herkömmliche Zuchtpflanzen behandelt werden: Nicht nur Risikoeinschätzung und Kennzeichnungspflicht entfallen, auch die Zulassung wird leichter.
Pflanzen hingegen, die durch neue Gentechnik entstanden sind, aber komplexere Modifikationen aufweisen, müssten weiterhin als gentechnisch verändert gekennzeichnet werden. In der biologischen Landwirtschaft bleibt die Verwendung neuer Gentechnik verboten.
Gentechnik als Hoffnungsträger
Ziel sei es, die Landwirtschaft damit widerstandsfähiger und ertragreicher zu machen, wie die Kommission erklärte. Neue Pflanzensorten seien gegenüber dem Klimawandel und Schädlingen resistenter und benötigten weniger Pestizide und Düngemittel.
Verbraucherschützer, Vertreter der biologischen Landwirtschaft und Umweltverbände äusserten scharfe Kritik am Gesetzesvorschlag. Den Verbrauchern würden mit einem solchen Gesetz die Augen verbunden,
sagte etwa Bioland-Präsident Jan Plagge: «Risikoprüfung, Rückverfolgbarkeit und Kennzeichnung – diese wichtigen Instrumente des Gentechnikrechts gibt die EU-Kommission auf.» Profitieren würden davon nur die Biotech-Unternehmen, ergänzte Greenpeace.
Als Nächstes können das EU-Parlament sowie die Mitgliedstaaten Position zum Gesetzesvorschlag der EU-Kommission beziehen. (epd/ pef)