EU-Kommission will Verkauf von Zwangsarbeit-Gütern verbieten
Produkte, die nachweislich unter Zwangsarbeit hergestellt wurden, sollen nach einem Vorschlag der Europäischen Kommission nicht mehr in der EU verkauft werden dürfen. Die Brüsseler Behörde legte am Mittwoch einen Gesetzesentwurf vor, der es den EU-Staaten ermöglichen soll, entsprechende Produkte vom Markt zu nehmen.
«Diese Verordnung wird bei der Bekämpfung der modernen Sklaverei, von der Millionen von Menschen auf der ganzen Welt betroffen sind, einen echten Unterschied machen», sagte der Handelskommissar Valdis Dombrovskis.
Die EU-Kommission geht davon aus, dass weltweit etwa 27,6 Millionen Menschen zur Arbeit gezwungen werden. Zuletzt hatte etwa das UN-Menschenrechtsbüro in einem Bericht erhebliche Vorwürfe gegen China wegen seines Umgangs mit der muslimischen Minderheit der Uiguren erhoben. Diese und andere Randgruppen würden etwa zur Zwangsarbeit verpflichtet. Auch in anderen Teilen der Welt – unter anderem in Europa – gelten manche Arbeiter als moderne Sklaven.
Der Vorschlag der EU-Kommission sieht nun vor, dass nationale Behörden Ermittlungen zu Produkten aufnehmen müssen, die im Verdacht stehen, unter Zwangsarbeit hergestellt worden zu sein. Beweise können der Kommission zufolge Berichte von Nichtregierungsorganisationen sein oder auch Videos und Zeugenaussagen von Betroffenen. Erhärtet sich der Verdacht, dürfen die Produkte gar nicht erst auf den Markt oder müssen von den nationalen Behörden umgehend abgesetzt und entsorgt werden. Die Kommission wird eine Plattform aufsetzen, in der Erkenntnisse über einzelne Produkte gesammelt werden.
Die EU-Staaten und das Europaparlament müssen sich jeweils auf eine Haltung zu dem Entwurf verständigen. Anschliessend müssen beide Seiten miteinander über eine gemeinsame Position verhandeln. Das Gesetz soll nach einer Übergangsfrist von rund zwei Jahren in Kraft treten.
In der Schweiz hatte der Ständerat im März einen Vorstoss, der ein explizites Importverbot für Produkte aus Zwangsarbeit vorsah, abgelehnt. Der Entscheid in der kleinen Kammer fiel am Mittwoch mit 25 zu 13 Stimmen. Die Motion war damit vom Tisch. (sda/bat)