Asylpolitik

Die EU diskutiert über ein Abkommen mit der Schweiz

Die Europäische Union macht einen Schritt in Richtung einer Teilnahme der Schweiz am Solidaritätsmechanismus in Asyl- und Migrationsfragen. Kommt es zu einem Abkommen, könnte die Schweiz Geflüchtete aus EU-Staaten aufnehmen.

Der Asyl- und Migrationspakt der EU sieht bei der Bewältigung der Asylgesuche einen Solidaritätsmechanismus vor. Dieser soll EU-Staaten an den Aussengrenzen der EU entlasten, in denen die meisten Asylsuchenden ankommen. Dafür sollen andere EU-Staaten entweder Asylsuchende bei sich aufnehmen, finanzielle Unterstützung leisten oder operative Leistungen wie etwa die Entsendung von Personal zur Verfügung stellen.

Den Pakt muss die Schweiz als assoziierter Schengen- und Dublinstaat lediglich teilweise umsetzen. Der Solidaritätsmechanismus ist nicht Teil davon. Parlament und Bundesrat haben aber beschlossen, dass sich die Eidgenossenschaft freiwillig beteiligen könnte (ref.ch berichtete). Dabei würde die Schweiz jedes Jahr selbst entscheiden, ob und wie sie sich an Solidaritätsmassnahmen beteiligen will, schrieb der Bundesrat im Dezember.

Um eine Beteiligung zu ermöglichen, müssen Bern und Brüssel zuerst ein dafür nötiges Abkommen aushandeln. Dieses soll zwischen dem Bundesrat und der Europäischen Kommission ausgehandelt werden. Beide Seiten brauchen dafür ein entsprechendes Verhandlungsmandat, über das nun diskutiert wurde.

Auch wenn die Verhandlungen jetzt starteten, sei der Abschluss eines Abkommens nicht vor 2028 zu erwarten, sagte ein Sprecher des Staatssekretariats für Migration der Nachrichtenagentur Keystone-SDA auf Anfrage. (sda/ eba)

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