Fusionsverhandlungen

Weichenstellung für Zusammenschluss der 12 Kirchgemeinden in Bern

Der Grosse Kirchenrat der Evangelisch-reformierten Gesamtkirchgemeinde Bern hat den Weg zur Fusion der zwölf Kirchgemeinden in der Stadt Bern geebnet. Ein Fusionsvertrag und ein Organisationsreglement regeln den Zusammenschluss. Die Abstimmungen finden bis Mai 2025 statt.

Das Berner Münster ist ein Wahrzeichen der Stadt. (Bild: zvg)

Der Grosse Kirchenrat (GKR) der Evangelisch-reformierten Gesamtkirchgemeinde Bern (GKG Bern) hat wichtige Entscheidungen zur geplanten Fusion der 12 Kirchgemeinden in der Stadt Bern getroffen. Verabschiedet wurden unter anderem der Fusionsvertrag und das Organisationsreglement. Sie klärten zentrale Aspekte des Zusammenschlusses, wie die Zusammensetzung des neuen Kirchgemeinderats und das Quorum für das Zustandekommen der Fusion, wie der GKR mitteilt.

Der künftige Kirchgemeinderat soll aus sieben Mitgliedern bestehen. Für den Zusammenschluss müssen mindestens neun der 12 Kirchgemeinden zustimmen. Der Kleine Kirchenrat der GKG Bern hat den Abstimmungstermin auf den 18. Mai 2025 festgelegt. Die einzelnen Kirchgemeinden werden ihre Abstimmungen bis Ende Mai 2025 durchführen. Wird das Quorum erreicht, soll 2026 die erste Wahl der neuen Exekutive stattfinden. Die fusionierte Evangelisch-reformierte Kirchgemeinde Bern wird voraussichtlich am 1. Januar 2027 offiziell starten. (dst)