Die Volksinitiative «Zur Durchsetzung der Ausschaffung krimineller Ausländer» pauschalisiere in einer Weise, die rechtsstaatlich unakzeptabel sei, schreiben die drei Kirchen in einer Mitteilung.
Durch den Ausschaffungsautomatismus würden weder die Einzelfallsituation noch die Schwere der Straftat berücksichtigt. Damit können menschenrechtliche Grundsätze wie der Familienschutz verletzt werden. Deshalb lehnen die Kirchenräte der reformierten, der römisch-katholischen und der christkatholischen Landeskirche die Initiative ab.
Gerechtigkeit und Verhältnismässigkeit wären durch den Ausschaffungsautomatismus ausser Kraft gesetzt. «Bei Ausschaffungen will die Initiative auf eine Einzelfallprüfung verzichten. Die willkürliche Addition von Straftaten, die automatisch zur Ausschaffung führen würde, widerspricht den rechtsstaatlichen Grundsätzen. Für die Kirchenräte ist solch eine Bestimmung unbarmherzig und gnadenlos, weil sie keine Rücksicht auf den einzelnen Menschen nimmt», heisst es.
Die Kirchen betonen aufgrund der biblischen Botschaft, dass vor Gott alle Menschen gleich sind. Wenn in der Verfassung eine «unverhältnismässige Ungleichbehandlung allein aufgrund der Staatsangehörigkeit festgeschrieben werden soll», müssten sich die Kirchen dagegen wehren.