Kirchensteuer

Die Schwyzer Regierung hält an Kirchensteuer für juristische Personen fest

Schwyzer Parlamentarier wollen Unternehmen von der Kirchensteuerpflicht befreien. Die Regierung lehnt das ab, fordert die Kirchen aber zu mehr Transparenz auf.

In zwei Vorstössen kritisieren Schwyzer Kantonsparlamentarier die Kirchensteuerpflicht für Unternehmen. Sie wollen sie durch eine freiwillige Steuer ersetzen. Der Regierungsrat hat den Vorstössen nun eine Absage erteilt.

Privatpersonen bezahlen nur Kirchensteuer, wenn sie auch Mitglied einer Landeskirche sind. Juristische Personen hingegen bezahlen immer Kirchensteuern. Das hält der Schwyzer Kantonsparlamentarier Jan Stocker (SVP) für ungerecht. Er fordert auch für Unternehmen eine Wahlfreiheit und hat deswegen im Oktober des vergangenen Jahres eine Motion eingereicht, die von fünf Kollegen unterzeichnet wurde.

Stocker schreibt, dass sich die Landeskirchen vermehrt in politische Angelegenheiten einmischten und dabei wirtschaftsfeindliche Positionen vertreten würden. Als Beispiel nennt er die Konzernverantwortungsinitiative. Müssten sich die Kirchen um die Beiträge der Unternehmen bemühen, würde das ihre Unabhängigkeit stärken, meint der Politiker.

In einem Postulat drücken mehrere Parlamentarier ihre grundsätzliche Unterstützung für das Anliegen aus, sprechen sich aber gleichzeitig gegen einen Leistungsabbau bei der Jugend- und Sozialarbeit sowie der Seelsorge aus. Sie fordern deshalb andere Lösungsansätze als die ersatzlose Streichung der Kirchensteuer für juristische Personen. Als Alternative schlagen sie die Wahl zwischen einer Kirchen- oder Gemeinschaftssteuer vor.

Ähnliche Vorstösse gab es bereits in anderen Kantonen. Im Thurgau beispielsweise lehnten die Grossräte es kürzlich ab, die Unternehmen von der Kirchensteuerpflicht zu befreien (ref.ch berichtete).

Der Regierungsrat des Kantons Schwyz fordert den Kantonsrat auf, die Motion und die Petition abzulehnen. Das schreibt er in einer Stellungnahme. Eine freiwillige Steuer sei definitionsgemäss keine Steuer mehr, argumentiert er. Grundsätzlich stehe es den Kantonen jedoch frei, die Kirchensteuer für juristische Personen abzuschaffen. Während die Steuer für die Unternehmen kaum ins Gewicht falle, sei sie für die Einnahmen der Landeskirchen aber wichtig.

Die Kantonsregierung würdigt in ihrem Schreiben zudem das gesellschaftliche Engagement der Kirchen und bezweifelt, dass der Kanton dieselbe Leistung günstiger erbringen könnte, da die Kirchen auf die Arbeit vieler Freiwilligen zählen. Er lehnt die Motion und auch die Petition deshalb ab – allerdings fordert er die Kirchen auf, verstärkt Rechenschaft über die Verwendung der Steuergelder abzulegen. (pef)