Missbrauchsstudie Katholische Kirche

Der Bundesrat lehnt eine Pflicht für Schutzkonzepte ab

Zahlreiche Nationalratsmitglieder verlangen, dass Kirchen, Schulen und Vereine Jugendliche besser vor Missbrauch schützen. Der Bundesrat sieht aber die Kantone in der Pflicht.

Der Bundesrat hat auf sechs gleichlautende Vorstösse aus dem Parlament zum Thema Missbrauch reagiert. Es sei unabdingbar, dass alle Akteurinnen ihre Pflicht zum Schutz von Kindern und Jugendlichen wahrnähmen, schreibt er in einer Medienmitteilung. Für konkrete Vorgaben an Kirchen und Schulen seien aber die Kantone zuständig.

Nationalratsmitglieder aller Parteien ausser der SVP hatten gefordert, dass der Bund Kirchen, Schulen und Vereine verpflichtet, Schutzkonzepte für Minderjährige auszuarbeiten. Zudem solle er Kontrollen durchführen. Auslöser für die Vorstösse war die Studie von zwei Forscherinnen der Universität Zürich zu Missbrauchsfällen in der katholischen Kirche.

Für eine Lösung auf Bundesebene sei eine Verfassungsänderung nötig, hält der Bundesrat fest. Er sei aber bereit, zu prüfen, «welche Alternativen bestehen, um dem Anliegen der Motion am besten zu entsprechen». Auch bei der Förderung der ausserschulischen Kinder- und Jugendarbeit sowie der Kultur ist der Bund laut der Regierung daran, zu untersuchen, wie die Bemühungen zur Prävention und Bekämpfung von Missbrauch verstärkt werden können. Darüber hinaus richte der Bund Finanzhilfen aus an Vereine, die Organisationen und Institutionen bei der Entwicklung von Schutzkonzepten begleiten, die mit Kindern arbeiten. (sda/ pef)