Theologiestudium
Bundesverwaltungsgericht bestätigt Akkreditierungsentzug der STH Basel
Der Schweizerische Akkreditierungsrat hatte der STH Basel im Juni 2025 die Akkreditierung entzogen. Er war der Ansicht, dass vier von neun Auflagen nicht ausreichend erfüllt worden waren. Diese betrafen das Qualitätssicherungssystem, die Nutzung von Daten für strategische Entscheide, Gleichstellung und Diversität sowie die Evaluation von Lehre und Forschung. Die Hochschule wehrte sich gegen den Entscheid und zog ihn vor das Bundesverwaltungsgericht.
Das Gericht stützt nun im Wesentlichen die Einschätzung des Akkreditierungsrats. Das Urteil liegt ref.ch vor. Es sei unter anderem nicht genügend ersichtlich gewesen, wie die Hochschule erhobene Daten für strategische Entscheide nutze. Bei den Themen Gleichstellung und Diversität fehlten nach Ansicht der Gutachter konkrete Ziele und Massnahmen. Mangelnde Transparenz bestand bei der Evaluation von Lehrveranstaltungen; nämlich, ob sämtliche Veranstaltungen evaluiert und Ergebnisse systematisch an Studierende zurückgemeldet würden.
Die Schweizerische Agentur für Akkreditierung und Qualitätssicherung hatte ursprünglich vorgeschlagen, der Hochschule nochmals sechs Monate Zeit zu geben, wie aus der Urteilsbegründung hervorgeht. Der Akkreditierungsrat entschied sich dennoch für den Entzug.
Das Bundesverwaltungsgericht hält dieses Vorgehen für verhältnismässig: Die STH habe genügend Zeit gehabt, die Auflagen umzusetzen. Eine weitere Nachfrist könne zudem zu einer Ungleichbehandlung gegenüber Hochschulen führen, welche die Anforderungen vollständig erfüllten, meint das Bundesverwaltungsgericht.
Nach Einschätzung des Gerichts wiegt das öffentliche Interesse daran, dass nur Hochschulen mit erfüllten Qualitätsanforderungen akkreditiert sind, schwerer als das Interesse der STH Basel am Erhalt der Akkreditierung.
Ein Weiterbetrieb der Hochschule sei auch ohne Akkreditierung grundsätzlich möglich, heisst es im Gerichtsentscheid. Zudem könne die STH ein neues Akkreditierungsgesuch stellen, sobald sie die Voraussetzungen vollständig erfülle. Gegen das Urteil kann noch Beschwerde beim Bundesgericht erhoben werden.
Die Schweizerische Universitätskonferenz hatte die STH Basel 2014 als universitäre Institution anerkannt und die Studiengänge in Theologie akkreditiert (ref.ch berichtete). Im darauffolgenden Jahr anerkannten die reformierten Kirchen der Schweiz die Studienabschlüsse an der privaten theologischen Hochschule (ref.ch berichtete). Damit erleichterten die reformierten Kirchen den Absolventen den Zugang zum Pfarramt. (dst)