Bundestag entscheidet über Hilfe beim Suizid
Drei Jahre ist es her, dass das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe ein Grundsatzurteil zur Sterbehilfe in Deutschland verkündete. Der zentrale Satz lautete: «Die Freiheit, sich das Leben zu nehmen, umfasst auch die Freiheit, hierfür bei Dritten Hilfe zu suchen und Hilfe, soweit sie angeboten wird, in Anspruch zu nehmen.»
Erst 2015 hatte der Bundestag ein Verbot sogenannter geschäftsmässiger Hilfe bei der Selbsttötung verabschiedet, das auf Sterbehilfeorganisationen zielte. Dieses Verbot wurde in Karlsruhe gekippt. Suizidassistenz konnte wieder organisiert, sogar als Geschäftsmodell stattfinden.
Ermöglichen statt fördern
Es dauerte nach dem Urteil einige Zeit, bis sich erneut Parlamentarier an eine Regelung machten. Ihr Ziel ist im Wesentlichen, nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts rechtliche Klarheit für Sterbehelfer zu schaffen und zugleich dafür zu sorgen, dass Missbrauch ausgeschlossen wird. Gesucht wird eine Regelung, die sowohl dem Anspruch auf selbstbestimmtes Sterben als auch dem Lebensschutz genügt. Am Donnerstag soll der Bundestag nun über konkrete Entwürfe abstimmen.
Eine Gruppe mit Politikerinnen der SPD, CSU, Grünen, FDP und Linken hat einen Entwurf vorgelegt, der die geschäftsmässige Suizidassistenz wieder unter Strafe stellen und nur unter Voraussetzungen ermöglichen würde.
Zu den Bedingungen zählen eine psychiatrische oder psychotherapeutische Begutachtung sowie eine Beratung. Der assistierte Suizid solle ermöglicht und nicht gefördert werden. Ziel müsse es sein, in die Suizidprävention zu investieren, nicht in die flächendeckende Suizidberatung.
Dieser Vorwurf zielt auf den Konkurrenzentwurf von Abgeordneten der FDP und der Grünen. Sie hatten ihre ursprünglich verschiedenen Entwürfe erst kürzlich zusammengelegt und wollen damit die Stimmen für ein liberales Gesetz auf einen Vorschlag versammeln.
Ihr Plan sieht eine Regelung ähnlich der des Schwangerschaftsbruchs vor, allerdings ausserhalb des Strafgesetzes. Suizidassistenz wäre nach einer Beratung möglich. In medizinischen Härtefällen soll ein Arzt auch ohne Beratung tödlich wirkende Mittel verschreiben dürfen. In der Grundhaltung gehe es um den Respekt vor dem Recht auf selbstbestimmtes Sterben.
Mehrheit unentschieden
Wie die Abstimmung ausgeht, ist völlig offen. Beide Entwürfe werden von Abgeordneten aus mehreren Fraktionen unterstützt, abgestimmt wird nicht entlang von Parteigrenzen. Beide Gruppen haben etwa gleich viele Unterstützerinnen. Eine Mehrheit der 736 Mitglieder des Parlaments ist aber noch unentschieden.
Angenommen wäre am Donnerstag ein Entwurf, wenn er die einfache Mehrheit, also mehr Ja- als Nein-Stimmen erhält. Damit ist auch möglich, dass beide Entwürfe durchfallen.
Ausserhalb des Parlaments gibt es einige, die das nicht unbedingt bedauern würden. Die Kritik aus Fach- und Sozialverbänden ist gross. Die Liste derer, die sich mit keinem der beiden Entwürfe anfreunden konnten, wurde zuletzt immer länger. Zu ihnen gehören das Nationale Suizidpräventionsprogramm und der Paritätische Wohlfahrtsverband.
Kirche warnt vor paradoxem Effekt
Diakonie-Präsident Ulrich Lilie warnte, der Aufbau eines Beratungs- und Begutachtungssystems hätte den paradoxen Effekt, dass Normalisierung eintrete. Auch die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) konnte sich zu keiner konkreten Empfehlung durchringen, die sie beim Gesetz 2015 noch abgab. Wie andere auch fordern sie vor dem Suizidassistenz-Gesetz ein Suizidpräventionsgesetz.
Bundesärztekammer-Präsident Klaus Reinhardt, dessen Berufsstand in beiden Vorschlägen eine zentrale Rolle spielen soll, äusserte sich zuletzt verärgert. Über die erst kürzlich erfolgten Änderungen an den Entwürfen sei nicht ausreichend debattiert worden, sagte er und forderte, die Entscheidung zu vertagen. (epd/hz)