Menschenrechte
Verbot von «Konversionstherapien» gefordert
Sogenannte «Konversionspraktiken» hätten keine wissenschaftliche Grundlage und würden Betroffenen schaden, heisst es in einer Resolution der Parlamentarischen Versammlung des Europarats. Eine grosse Mehrheit der Abgeordneten fordert die Mitgliedsländer darin auf, Praktiken unter Strafe zu stellen, die darauf abzielen, Menschen von ihrer sexuellen Orientierung, Geschlechtsidentität oder dem Geschlechtsausdruck abzubringen.
Darüber hinaus schlug die Versammlung eine Reihe von Massnahmen zum Schutz der Betroffenen vor. Die Resolution hat keine rechtlich bindende Wirkung, soll aber nationalen Parlamenten, Regierungen und internationalen Organisationen als Leitlinie dienen.
Das Europarats-Gremium verwies im Resolutionstext darauf, dass Betroffene beispielsweise unter Depressionen und Angststörungen leiden. Die «Therapien» könnten psychologische Beratung, spirituelle und religiöse Rituale oder verbalen, körperlichen und sexuellen Missbrauch umfassen. Die Abgeordneten kritisieren, dass die Praktiken in Mitgliedstaaten des Europarats weiterhin vorkämen, häufig verdeckt.
Medizinisches Personal soll von der Resolution bei unterstützenden Interventionen nicht betroffen sein. Auch Eltern oder religiöse Institutionen sollen weiter eine Rolle bei der Erforschung der sexuellen Orientierung und Geschlechtsidentität spielen dürfen – solange die Interventionen nicht darauf abzielten, Menschen zu verändern oder zu unterdrücken.
Zur Parlamentarischen Versammlung kommen viermal im Jahr Abgeordnete der 46 Staaten des Europarats zusammen. Der Rat mit Sitz in Strassburg wacht gemeinsam mit dem dazugehörigen Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte über den Schutz ebendieser in seinen Mitgliedsländern. Er ist kein Organ der Europäischen Union. (sda/ no)