Sexueller Missbrauch

Bischofskonferenz ist für Eignungstests und Register

Zukünftige katholische Seelsorgende müssen fix einen psychologischen Test ablegen. Zudem wird ein Register geführt, in dem die Ergebnisse vermerkt sind. Die Schweizer Bischofskonferenz (SBK) hat dies im Rahmen der Massnahmen gegen sexuellen Missbrauch entschieden.

Für die Schweizer Bischöfe ist es eine Priorität in der Prävention gegen sexuellen Missbrauch im kirchlichen Umfeld: Das psychologische Assessment zukünftiger Seelsorgender. Seit Frühling 2025 werden die Eignungstests durchgeführt. An der Ordentlichen Versammlung der Bischofskonferenz von dieser Woche haben die Bischöfe Bilanz gezogen und entschieden, dass die Praxis weitergeführt und genauer definiert wird.

Nun sind die Zuständigkeiten im Zusammenhang mit den Assessments festgelegt und es ist geregelt, wie man mit den Ergebnissen der psychologischen Eignungstests verfährt. Die SBK schreibt in einer Mitteilung, die Ergebnisse seien «ein wichtiger Beitrag zur Prävention und ermöglichen eine spezifische Förderung in der Ausbildung zukünftiger Seelsorgerinnen und Seelsorger».

Doch nicht nur zur Ausbildung sollen die Ergebnisse dienen, sondern auch eine Hilfe für Kirchgemeinden als Arbeitgeberinnen der Seelsorgenden. Denn: Die Ergebnisse der Eignungstests werden zusammen mit den Namen der Personen in einem Register erfasst – sowohl bei einem positiven als auch bei einem negativen Bescheid. (dst)

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