Sexueller Missbrauch

Katholische Kirche klärt Eignung von Seelsorgenden besser ab

Die römisch-katholische Kirche hat wissenschaftlich abgestützte Eignungsabklärungen für angehende Seelsorgende eingeführt. Ziel ist die Prävention von sexuellem und spirituellem Missbrauch.

Die Katholische Kirche hat ein vierstufiges Assessment eingeführt, um sexuellem und spirituellem Missbrauch durch Seelsorgende vorzubeugen. Das schreiben die Schweizer Bischofskonferenz (SBK), die Römisch-Katholische Zentralkonferenz der Schweiz (RKZ) und die Konferenz der Vereinigungen der Orden und weiterer Gemeinschaften des gottgeweihten Lebens (KOVOS) in einer Mitteilung.

Die neuen Eignungsabklärungen sind eine Reaktion auf die 2023 publizierte Studie zur Geschichte des sexuellen Missbrauchs im Umfeld der römisch-katholischen Kirche in der Schweiz seit Mitte des 20. Jahrhunderts. Mithilfe der Expertise von externen Fachpersonen soll das Gefährdungspotential möglicher Kandidaten bereits bei der Eignungsabklärung erkannt werden. Dafür arbeitet die Kirche mit zehn Fachpersonen aus der forensischen Psychologie / Psychiatrie und der Personaldiagnostik zusammen.

Die Eignungsabklärung wurde bereits per Ende März 2025 verbindlich eingeführt. In einer Pilotphase wurden in sämtlichen Bistümern bis Dezember 2025 insgesamt 72 solcher Eignungsabklärungen durchgeführt. In Einzelfällen hätten sich die Verantwortlichen entsprechend den Empfehlungen der Experten gegen eine weitere Zusammenarbeit mit evaluierten Personen entschieden.

Das vierstufige Verfahren basiert auf einer testpsychologischen Untersuchung, einem kompetenzbasierten Interview und einem forensisch-klinischen Interview. Alle diese Schritte werden von externen Fachpersonen durchgeführt. Erst im vierten Schritt folgt ein Eignungsgespräch mit den Kandidatinnen und Kandidaten. (sda/ eba)

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