Die Causa um eine Basler Pfarrperson* zieht weitere Kreise. Wie die Basler Zeitung berichtete, soll die Pfarrperson Strafanzeige gegen einen Journalisten der Basellandschaftlichen Zeitung (bz) sowie gegen den langjährigen Präsidenten der Offenen Kirche Elisabethen eingereicht haben. Grund dafür sind Artikel der bz sowie Auszüge aus einer Mail.
In der Ehre verletzt
Aus Sicht der Pfarrperson sind diese Äusserungen justiziabel. Gemäss Strafanzeige, die der Basler Zeitung vorliegt, stösst sich die Pfarrperson insbesondere an zwei Formulierungen. Diese suggerierten, dass sie in einem Zusammenhang des Straftatbestandes des Mordes stehe. «Jemanden eines solchen verwerflichen Verhaltens zu bezichtigen, stellt klarerweise eine Ehrverletzung dar», zitiert die Zeitung aus der Strafanzeige.
In die Kritik geraten war die Pfarrperson unmittelbar nach ihrer Wahl in den Kirchenrat der reformierten Kirche. Stein des Anstosses waren Beiträge, die sie in der Vergangenheit für den bei Rechtsextremen beliebten Blog Politically Incorrect verfasst hatte. Ein Strafverfahren, das 2012 gegen sie eingeleitet worden war, wurde jedoch eingestellt.
Kirche überprüft Wahlprozedere
Fragen im Zusammenhang mit dem Fall warf auch das Wahlprozedere der Basler Kirche auf. So war die Gesinnung der Pfarrperson bei ihrer Wahl an der Synode offenbar kein Thema, wie die Schweiz am Wochenende berichtete. Lediglich im Vorfeld der Wahlen waren Gespräche mit der Pfarrperson geführt worden. Nach Angaben der bz will die Kirche ihr Wahlprozedere nun überprüfen. (no)
Redaktionelle Anmerkung: Die Pfarrperson wurde nachträglich anonymisiert.