Damit werden die staatskirchenrechtlichen Behörden der beiden Landeskirchen in deren Verfassung verpflichtet, den kirchlichen Organen das Anliegen der Gleichstellungsinitiative zu unterbreiten. Ziel ist die gleichberechtigte Zulassung zum Priesteramt unabhängig von Geschlecht und Zivilstand.
In Basel-Stadt wurde die Initiative mit 81,8 Prozent Ja angenommen, in Baselland gar mit 88,2 Prozent. Für das Begehren stimmten im Stadtkanton 4288 Katholikinnen und Katholiken, dagegen 954 Im Baselbiet standen 14’987 Ja 2007 Nein gegenüber. Die Stimmbeteiligung betrug in Basel-Stadt 22,1 und in Baselland 29,7 Prozent. Das Abstimmungsergebnis in Baselland ist erst provisorischer Natur, weil am Sonntagabend das Ergebnis einzelner kleiner Gemeinden noch nicht vorlag.
Keine direkten Folgen
Direkte Folgen hat das Ja zu den Gleichstellungsartikeln in den Verfassungen der römisch-katholischen Landeskirchen der beiden Basel keine. Denn die Zulassung zum Priesteramt ist im kirchlichen Recht geregelt. Für die Initianten geht es denn auch um einen Kampf auf symbolischer Ebene, um ein Zeichen an die kirchliche Leitung.
Eingereicht worden war die Gleichstellungsinitiative 2012 – in Basel-Stadt mit 1074 und in Baselland mit 1952 Unterschriften. In beiden Kantonen unterstützten die Kirchenräte und die Synoden die Initiative, die nach Bedenken des Bischofs von Basel, Felix Gmür, leicht abgeschwächt wurde. So sollen die Behörden das Anliegen der Initiative «unterbreiten» statt darauf «hinwirken». (sda)