Fürstentum Liechtenstein
Neuer Anlauf gegen Abtreibungsverbot
In Liechtenstein gelten die restriktivsten Abtreibungsgesetze Europas. Ein Schwangerschaftsabbruch ist nur bei Vergewaltigung oder bei Gefahr für das Leben der Mutter erlaubt. Ärztinnen und Ärzte, die dagegen verstossen, riskieren bis zu drei Jahre Haft. Seit Jahren steht das Fürstentum deswegen in der Kritik der UNO.
Nun will ein Initiativkomitee aus sechs Frauen die Rechtslage ändern. Wie SRF berichtet, hat es der Regierung einen Gesetzesentwurf zur Einführung einer Fristenlösung vorgelegt. Vorgesehen ist ein straffreier Schwangerschaftsabbruch innerhalb der ersten zwölf Wochen – analog zur Schweiz, wo seit der Volksabstimmung 2002 eine entsprechende Regelung gilt. In Ausnahmefällen soll ein Abbruch auch später möglich sein. Hinter dem Vorstoss steht die Linkspartei «Freie Liste».
Nach der Prüfung durch Regierung und Parlament soll die Unterschriftensammlung starten. Kommen 1000 Unterschriften zustande und stimmt der Landtag zu, kann er die Gesetzesänderung direkt beschliessen. Andernfalls entscheidet das Volk.
Über allen politischen Entscheidungen schwebt das Veto von Erbprinz Alois. Bereits 2011 war eine Fristenregelung zur Abstimmung gekommen. Damals hatte der Erbprinz angekündigt, eine Annahme für ungültig zu erklären. Die Vorlage wurde mit 52,3 Prozent Nein-Stimmen abgelehnt, bei vergleichsweise tiefer Stimmbeteiligung.
Seit einer Reform des Strafrechts im Jahr 2015 sind Frauen, die einen Schwangerschaftsabbruch vornehmen lassen, nicht mehr strafbar. Schätzungsweise 40 Frauen pro Jahr nehmen eine Abtreibung im Ausland vor.
Das Fürstenhaus bekräftigte gegenüber SRF seine ablehnende Haltung. Der Schutz des ungeborenen Lebens sei ein wichtiger gesellschaftlicher und ethischer Grundwert. Erbprinz Alois sehe diesen im Rahmen einer Fristenregelung nicht gewährleistet. An dieser Haltung habe sich nichts geändert. (gab)