Kriegsmaterialgesetz
Rat der EKS kritisiert Lockerungen
Der Rat der EKS beurteilt die geplante Lockerung des Kriegsmaterialgesetzes in der vorliegenden Form kritisch. Die Revision werde den friedensethischen Anforderungen des Rates nicht gerecht, heisst es in einer Mitteilung.
Kritik übt der Rat insbesondere daran, dass der Bundesrat unter bestimmten Voraussetzungen von den gesetzlichen Bewilligungskriterien abweichen könnte. Dafür brauche es eng begrenzte Voraussetzungen, eine öffentliche Begründung und eine wirksame parlamentarische Kontrolle, hält der Rat fest.
Auch die geplante Erleichterung von Waffenexporten in Staaten, die an einem bewaffneten Konflikt beteiligt sind, sieht der Rat kritisch. Für bestimmte Partnerstaaten soll eine Konfliktbeteiligung künftig nicht mehr grundsätzlich gegen eine Ausfuhr sprechen, sofern die Lieferung mit dem Neutralitätsrecht vereinbar ist. Der Rat betont dagegen, dass die Zugehörigkeit zu einer Staatengruppe allein nicht ausreiche, um die Risiken einer Lieferung zu beurteilen.
Bedenken äussert der Rat zudem bei der Kontrolle der Weitergabe von Schweizer Kriegsmaterial. Nichtwiederausfuhr-Erklärungen sollen künftig nur noch unter bestimmten Voraussetzungen verlangt werden. Dadurch werde die Kontrolle darüber geschwächt, wohin Schweizer Kriegsmaterial später gelangt, hält der Rat fest.
Die EKS lehnt Waffenexporte nach eigenen Angaben nicht grundsätzlich ab. Waffenlieferungen könnten unter bestimmten Umständen dazu beitragen, Menschen vor Gewalt zu schützen. Auch bestehende Exportbeschränkungen müssten sich deshalb daran messen lassen, ob sie diesem Ziel dienten.
Als Leitbild nennt der Rat den «gerechten Frieden». Vorrang hätten demnach zivile Konfliktbearbeitung und Gewaltprävention. Militärische Mittel müssten strengen rechtlichen und ethischen Bedingungen unterliegen. Eine explizite Abstimmungsempfehlung gibt der Rat jedoch nicht ab.
Über die Änderung des Kriegsmaterialgesetzes stimmt die Schweizer Bevölkerung am 29. November 2026 ab. (no)