Volksschule

Aargauer Regierung lehnt generelles Kopftuchverbot ab

Der Aargauer Regierungsrat hat sich gegen ein pauschales Verbot von Kopftüchern und anderen religiösen Symbolen an den Volksschulen ausgesprochen. Auch Staatsangestellte sollen weiter religiöse Symbole tragen dürfen.

Ein flächendeckendes kantonales Kopftuchverbot für Schülerinnen wäre gemäss bisheriger Praxis mit hoher Wahrscheinlichkeit verfassungswidrig, hält der Aargauer Regierungsrat fest. Es stelle einen schwerwiegenden Eingriff in die Glaubens- und Gewissensfreiheit dar, heisst es in einer Stellungnahme. Parlamentsmitglieder von FDP, EDU, Mitte-Partei und SVP hatten ein Verbot gefordert.

Der Regierungsrat verweist in der Stellungnahme auf das Bundesgericht. Dieses habe bereits 2015 in einem Leitentscheid klargestellt, dass öffentliche Interessen wie die staatliche Neutralität, die Integrationsfunktion der Schule oder die Gleichstellung von Frau und Mann nicht ausreichten, um ein solches Verbot zu rechtfertigen.

Mögliche Diskriminierung

Zudem sieht die Aargauer Regierung einen potenziellen Konflikt mit dem Diskriminierungsverbot, da sich das geforderte Verbot ausschliesslich gegen Mädchen richten würde. Ein langwieriger Rechtsstreit bis vor das Bundesgericht wäre die Folge, was erhebliche Rechtsunsicherheit und hohe Kosten für den Kanton verursachen würde.

Trotz der rechtlichen Ablehnung anerkennt der Regierungsrat in seiner Stellungnahme die Einschätzung der Motionäre, dass religiöse Kleidung wie das muslimische Kopftuch ein Ausdruck von Diskriminierung und Unterdrückung sein könne. Auch der Schutz vor religiösem Zwang sei ein hochwertiges öffentliches Interesse.

Wenn der Grosse Rat den Vorstoss als weniger verbindliches Postulat überweist, will der Regierungsrat zusätzliche Empfehlungen, Richtlinien oder Weisungen für die Volksschulen prüfen.

Weitere Motion abgelehnt

Der Regierungsrat hat auch eine Motion aus den Reihen von EDU, SVP und FDP abgelehnt, die ein Verbot auffälliger religiöser Symbole für Staatsangestellte verlangt. Er zeigt sich jedoch bereit, das Anliegen als Postulat entgegenzunehmen, um die komplexen rechtlichen Fragen vertieft zu prüfen.

Der Regierungsrat begründet seine Ablehnung der Motion vor allem mit der erheblichen Tragweite des geforderten Verbots. Da die Regelung für alle Mitarbeitenden gelten soll, die staatliche Aufgaben wahrnehmen oder überwiegend öffentlich finanziert werden, wäre ein breites Spektrum an Berufskategorien betroffen, wie aus der Stellungnahme hervorgeht.

Nach Ansicht der Regierung könnte ein solches Verbot einen schwerwiegenden Eingriff in die Glaubens- und Gewissensfreiheit darstellen, die in der Bundesverfassung geschützt ist. Dieser Schutz umfasse ausdrücklich auch das Tragen religiöser Kleidungsstücke, selbst innerhalb eines Dienstverhältnisses zum Staat. (sda/ no)

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