Zum Sterben in die Schweiz: Exit & Co. werden nicht zur Kasse gebeten

Im Kanton Zürich werden Kosten, die bei Freitodbegleitungen von Ausländern für den Staat anfallen, von der öffentlichen Hand übernommen. Dies soll auch so bleiben, findet eine Mehrheit des Zürcher Kantonsrates.

Für einmal günstig: Die letzte Reise in die Schweiz für sterbewillige Ausländer. (Bild: ref.ch)

Der Rat lehnte am Montag, 27. Oktober, eine neue Regelung mit 91 gegen 73 Stimmen ab, berichtete die «Neue Zürcher Zeitung» (28. Oktober). Die Kommission für Justiz und öffentliche Sicherheit des Kantonsrates hatte vorgeschlagen, einen Teil der anfallenden Kosten den involvierten Sterbehilfeorganisationen zu überbinden.

Rot-grün-liberale Allianz bodigte neue Regelung

Konkret schlug die Kommission vor, die Kosten der sogenannten Legalinspektion, also der Leichenschau zur Klärung von Identität und Todesart, für Personen aus dem Ausland den Sterbehilfeorganisationen in Rechnung zu stellen. Der Versuch, eine neue Regelung einzuführen, scheiterte dem Bericht zufolge an einer rot-grün-liberalen Allianz. Die Vertreter von CVP, EVP und EDU hätten die Gelegenheit genutzt, um die Suizidbeihilfe infrage zu stellen. Erfolglos. Die neue Regelung wurde mit 91 gegen 73 Stimmen abgelehnt. (kipa)