ZH: Kirchen gegen Abschaffung der Härtefallkommission

Am 14. Juni entscheidet das Zürcher Stimmvolk über die Zukunft der Asyl-Härtefallkommission. Eine Volksinitiative der SVP fordert ihre Abschaffung. Die Reformierte Landeskirche Zürich und die Katholische Kirche im Kanton Zürich lehnen die Initiative ab. Gerade in Zeiten der zunehmenden Flüchtlingsströme müsse die humanitäre Tradition der Schweiz gestärkt werden.

Die SVP will die Härtefallkommission abschaffen - obschon diese fast immer wie das Migrationsamt entscheidet. Die Kirchen lehnen die Initiative ab. (Bild: Symbolbild Sitzungszimmer) (Bild: Wikimedia/Pelz)

Die beiden Kirchen schreiben in einer gemeinsamen Stellungnahme, dass die Härtefallkommission dazu beiträgt, die humanitäre Tradition der Schweiz aufrechtzuerhalten: «Eine Aufhebung der Kommission würde in Zeiten der zunehmenden globalen Flüchtlingsströme als Zeichen gedeutet, diese Tradition und die mit ihr verbundenen christlichen Werte zu schwächen und zu untergraben.»

Fast immer stimmt Kommission wie das Migrationsamt

Die Zürcher Härtefallkommission wurde 2009 vom Regierungsrat eingesetzt. Die Kommission selbst fällt keine Entscheide, sondern gibt lediglich eine Empfehlung gegenüber dem Sicherheitsdirektor ab. In den seit Bestehen der Kommission beurteilten rund 240 Fällen (2014: 26) hat die Kommission die negative Empfehlung des Migrationsamts mehrheitlich bestätigt. Nur in durchschnittlich einem von sechs Fällen kam sie entgegen der Einschätzung des Amtes zur einer positiven Empfehlung.

Regierungs- und Kantonsrat lehnen die Initiative ebenfalls ab

Die Härtefallkommission hat in der Zeit ihres Bestehens gute Arbeit geleistet, schreiben die Kirchen. So würden deren Mitglieder aus unterschiedlichen gesellschaftlichen Bereichen stammen, seien mit dem Migrations- und Asylwesen vertraut oder verfügen über eine juristische Ausbildung. Die unterschiedliche berufliche Herkunft und die zeitlichen Ressourcen ermöglichen es, einen Einzelfall in Würdigung aller relevanten Umstände adäquat zu beurteilen. Die Berücksichtigung von Aspekten wie Zumutbarkeit oder Verhältnismässigkeit bleibe immer eine Frage des Abwägens. Es sei mutwillig, diese umfassende und unabhängige Beurteilung – ohne ersichtliche Notwendigkeit – aufs Spiel zu setzen. Regierungsrat und Kantonsrat lehnen die Initiative daher ebenfalls ab.