Im Frühjahr 2016 wurde gegen die Pfarrerin eine Strafanzeige eingereicht, wie es in einer Mitteilung der reformierten Landeskirche heisst. Es wurde ihr von ihrer Pfarrkollegin zur Last gelegt, sie habe ihr anonyme Schreiben mit ehrverletzendem Inhalt zukommen lassen und ein anonymes Paket mit bedrohlichem Inhalt zugestellt.
Aufgrund der Einstellungsverfügung, die noch nicht rechtskräftig ist, gehe der Kirchenrat davon aus, dass die angeschuldigte Pfarrerin nicht als Verfasserin der anonymen Briefe oder Absenderin des anonymen Pakets in Frage komme.
Die vom Kirchenrat Anfang Juli 2016 angeordnete Begleitung und Unterstützung der Kirchenpflege sei von dieser Verfahrenseinstellung nicht betroffen und werde weitergeführt. Zurzeit werde mit der Kirchenpflege das Gespräch geführt, um das weitere Vorgehen zu definieren. Sodann stehe der Kirchenrat mit der zu Unrecht angeschuldigten Pfarrerin in Kontakt, um den Wiedereinstieg ins Pfarramt vorzubereiten. Sie ist angesichts der belasteten Situation in der Kirchgemeine Fällanden seit August bis Ende 2016 beurlaubt.