Der Kirchenrat der reformierten Landeskirche und der Synodalrat der Römisch-katholischen Körperschaft verzichten auf eine Abstimmungsempfehlung für den 12. Februar, heisst es in einer gemeinsamen Mitteilung vom 13. Januar. Sie rufen Öffentlichkeit und Mitglieder auf «sich eingehend mit der Vorlage zu befassen und den Entscheid sorgfältig und in christlicher Verantwortung zu treffen».
Der Regierungsrat hat in seiner aktuellen Vernehmlassungsvorlage für den Kanton Zürich eine Senkung des Gewinnsteuersatzes auf 18,2 Prozent in Aussicht gestellt, heisst es weiter. Gestützt darauf müsste die Reformierte Landeskirche voraussichtlich mit einer jährlichen Einbusse von rund 16 Millionen Franken rechnen, die Katholische Kirche im Kanton Zürich mit einer Einbusse von 17,5 Millionen. Dies ergibt sich aus den um zirka 25 Prozent niedrigeren Steuereinnahmen der juristischen Personen. Es handelt sich dabei notabene um Gelder, welche die Kirchen und die Kirchgemeinden aufgrund der negativen Zweckbindung ausschliesslich für Leistungen zugunsten der ganzen Gesellschaft verwenden dürfen, namentlich in den Bereichen Bildung, Soziales, Kultur und Liegenschaften.
Kompensation nicht absehbar
Der Wegfall dieser Mittel würde einen markanten Einschnitt bedeuten, der die Streichung von zahlreichen kirchlichen Angeboten zur Folge hätte. Die Kirchen setzen sich aber zum Ziel, nicht bei den Schwächsten zu sparen. Kirchenrat und Synodalrat erwarten vom Regierungsrat, dass er sich für eine sozialverträgliche Umsetzung der Reform im Kanton Zürich einsetzt. Dazu gehört, dass den Kirchen nicht die Mittel zur Erbringung ihrer Leistungen zugunsten der ganzen Gesellschaft entzogen werden. Der Kanton sollte nicht wie vorgesehen nur die politischen Gemeinden, sondern auch die anerkannten Kirchen im Kanton Zürich von den Kompensationszahlungen des Bundes an die Kantone profitieren lassen, wie das etwa in Bern, Freiburg oder Baselland vorgesehen ist.
«Fehlen den Kirchen diese Steuereinnahmen, müssten gewisse kirchliche Angebote und Leistungen künftig von Staat oder Gemeinden – mit Sicherheit kostenintensiver – erbracht werden», warnen die Kirchen. Die Reformierte und die Katholische Kirche sind sich bewusst, dass eine prosperierende Wirtschaft eine wichtige Voraussetzung des sozialdiakonischen Engagements der Kirchen ist, wie es heisst. Dennoch sind sie in grosser Sorge, gehen sie doch davon aus, dass die Auswirkungen der USR III für die Kirchen vorerst spürbar negativ sein werden. Ob die Verluste dann mittelfristig durch neue Steuereinnahmen kompensiert werden, sei heute nicht absehbar: «Niemand kennt die mutmasslichen Reaktionen der internationalen Firmen auf die neuen Bedingungen.»