Der Verband der stadtzürcherischen reformierten Kirchgemeinden habe sich im Hinblick auf die eidgenössische Volksabstimmung vom 12. Februar 2017 kritisch mit der USR III auseinandergesetzt, wie es in einer Mitteilung heisst. Erste grobe Schätzungen hätten ergeben, dass aufgrund der erforderlichen kantonalen Anpassungen die stadtzürcherischen Kirchgemeinden mit Steuerausfällen von 8 bis 10 Millionen Franken konfrontiert seien.
Am 7. Dezember hätten darum auch die Mitglieder der Zentralkirchenpflege über die finanziellen Einbussen aufgrund der USR III diskutiert. Eine Zweidrittelmehrheit sei der Ansicht gewesen, dass die USR III einschneidende Konsequenzen gegenüber der Gesellschaft und insbesondere auch gegenüber der Kirche hätte, und sei darum gegen die heutige Ausgestaltung der USR III.
Gemäss der Mitglieder des Verbandsvorstandes sollten die zu erwartenden Ertragsausfälle mit Blick auf die kantonale Vorlage thematisiert werden. Der Kanton Zürich habe in der Umsetzung einen gewissen Spielraum. Im Sinne eines Lastenausgleichs sei beim Regierungsrat und beim Kantonsparlament die Rücksichtnahme auf die Kirchen eindringlich einzubringen.