Attacke in Winterthur

Messerangreifer war Teil der radikalen An’Nur-Moschee

Der 31-jährige Messerangreifer von Winterthur stammt aus der Szene der mittlerweile geschlossenen An’Nur-Moschee. Er bewegte sich in deren radikalem Umfeld und war Teil des aggressiven Mobs, der 2016 zwei vermeintlich illoyale Gläubige in der Winterthurer Moschee angriff.

Die mittlerweile geschlossene An’Nur-Moschee im Winterthurer Quartier Hegi geriet ab 2016 schweizweit in den Fokus der Behörden und der Öffentlichkeit. Mehrere junge Besucher der Moschee reisten damals nach Syrien und schlossen sich der Terrororganisation Islamischer Staat (IS) an. Zudem wurden in der Moschee wiederholt extremistische Ansichten verbreitet. Die Stadt Winterthur richtete später als Reaktion darauf eine Fachstelle gegen Extremismus ein.

Besondere Aufmerksamkeit erhielt die Moschee wegen des Vorfalls vom 22. November 2016. Gemäss Anklage gingen mehrere Moscheebesucher – darunter der verdächtige Messerstecher von Winterthur – gegen zwei vermeintlich illoyale Gläubige vor, denen vorgeworfen wurde, Informationen und Aufnahmen aus der Moschee den Medien zugespielt zu haben. Die beiden Männer galten in den Augen der Beschuldigten als «Spione» und «Verräter».

Von Wut und Rache geprägt

Laut den Gerichten wurden die beiden Opfer in einem Raum der Moschee festgehalten, bedroht und teilweise geschlagen. Einer der Männer wurde gezwungen, den PIN-Code seines Mobiltelefons preiszugeben, ein anderer musste eine Zehnernote essen, weil er angeblich Geld für Informationen erhalten hatte. Die Geschädigten erklärten später, sie hätten befürchtet, die Moschee nicht mehr lebend zu verlassen.

Das Zürcher Obergericht bestätigte 2021 die Verurteilung von sechs Männern und sprach bedingte Freiheitsstrafen zwischen zwölf und 19 Monaten aus. Drei Beschuldigte wurden freigesprochen, darunter der damalige Imam sowie der Vereinspräsident der Moschee. Das Gericht hielt fest, das Vorgehen der Täter sei von Wut und Rache geprägt gewesen. 2023 wurde ein weiterer Beteiligter vom Winterthurer Bezirksgericht verurteilt. Ein Fall gelangte anschliessend noch ans Bundesgericht.

Früherer Imam ausgeschafft

Schon zuvor war auch der frühere Imam der An’Nur-Moschee rechtskräftig verurteilt worden. Das Bundesgericht bestätigte 2019 ein Urteil des Zürcher Obergerichts wegen öffentlicher Aufforderung zu Verbrechen und Gewalttätigkeit.

Der Imam hatte in einer Predigt im Oktober 2016 unter anderem erklärt, Muslime, die nicht am Gemeinschaftsgebet teilnähmen, sollten getötet oder in ihren Häusern verbrannt werden (ref.ch berichtete). Das Bundesgericht wertete diese Aussagen als strafbare Gewaltaufrufe. Der Mann wurde später nach Somalia ausgeschafft. (sda/ gab)

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