Vorstandsmitglieder Illi und Blancho rechtskräftig verurteilt
Durch Werbung für zwei Propaganda-Videos haben sich Qaasim Illi und Nicolas Blancho wegen Widerhandlung gegen das Al-Kaida-/IS-Gesetz strafbar gemacht (ref.ch berichtete). Das Bundesgericht hat die Verurteilung der beiden Vorstandsmitglieder des Islamischen Zentralrats Schweiz (IZRS) nun bestätigt.
Illi wird damit mit einer bedingten Freiheitsstrafe von 16 Monaten und Blancho mit einer bedingten Geldstrafe von 270 Tagessätzen zu 30 Franken bestraft. Die Probezeit beträgt drei Jahre. Dies geht aus einem nun publizierten Urteil des Bundesgerichts hervor. Ein drittes Vorstandsmitglied des IZRS ist bereits 2018 verurteilt worden – 2020 wurde das Urteil rechtskräftig.
Das Bundesgericht hält fest, dass die Berufungskammer des Bundesstrafgerichts in ihrem Entscheid ausreichend begründet habe, weshalb sie die Propaganda zu Gunsten der terroristischen Gruppierungen für gegeben hält.
Illi und Blancho hatten in ihren Beschwerden gerügt, das Bestimmtheitsgebot sei verletzt worden. Ihre Handlungen wiesen nicht die Tatnähe auf, welche die Rechtssprechung verlange. Sie könnten nicht als strafbare Handlungen im Sinne des Al-Kaida-/IS-Gesetzes erachtet werden. Das trifft aus der Sicht des Bundesgerichts jedoch nicht zu.
Die Verurteilten hätten Propaganda für die Jabhat Al-Nusra und die Al-Kaida in objektiv erkennbarer Weise bewusst weiterverbreitet und dadurch Aktivitäten verbotener Gruppierungen gefördert. Zudem stehe fest, dass sie den Inhalt der Videos kannten und um deren propagandistische Elemente wussten. (sda/ hz)