Bundesanwaltschaft fordert im IZRS-Prozess bedingte Freiheitsstrafen

Die Bundesanwaltschaft hat für die Vorstandsmitglieder des Islamischen Zentralrats Schweiz (IZRS), Qaasim Illi und Nicolas Blancho, bedingte Freiheitsstrafen von 24 und 20 Monaten beantragt. Sie sollen mit der Bewerbung von zwei Videos gegen das Al-Kaida-/IS-Gesetz verstossen haben.


Der Anklage liegen zwei Videos zu Grunde, für welche Naim Cherni 2015 nach Syrien gereist war. Cherni wurde für seine Taten vom Bundesstrafgericht zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 20 Monaten verurteilt. Im gleichen Hauptverfahren im Sommer 2018 standen auch Illi und Blancho das erste Mal vor dem Bundesstrafgericht.

Damals sprach es die beiden mit der Begründung frei, dass die Tatvorwürfe gegen sie in der Anklageschrift nicht hinreichend umschrieben worden seien. Die Bundesanwaltschaft (BA) legte gegen diese Urteile erfolgreich Beschwerde beim Bundesgericht ein.

Die Lausanner Richter hoben die Freisprüche auf und bestätigten die Verurteilung von Cherni im März. Cherni hat gegen dieses Urteil eine Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg eingereicht.

Zweite Beurteilung

Aufgrund der Rückweisung des Bundesgerichts hat sich die Strafkammer des Bundesstrafgerichts ein zweites Mal mit den Vorwürfen gegenüber Blancho und Illi befassen müssen. Die beiden Angeklagten machten am Dienstag vor Gericht keine Aussagen. Sie trugen während der Verhandlung beide einen Mund-Nasen-Schutz, was vom Gericht toleriert wurde.

Illi soll als Medienverantwortlicher des IZRS die Veröffentlichung von Chernis Videos im Jahr 2015 auf dem Youtube-Kanal des IZRS abgesegnet und veranlasst haben. Blancho wird hauptsächlich vorgeworfen, den ersten dieser Filme in einem eigenen Video-Interview beworben zu haben.

Beim ersten Film handelt es sich um ein Interview mit dem mutmasslichen Anführer des syrischen Ablegers der Terrororganisation Al-Kaida. Der zweite Film ist nach Ansicht der Angeklagten ein Dokumentarfilm. Das Material stammt von einer Syrienreise Chernis im Herbst 2015.

Diffuse Vorwürfe

Die Verteidiger der Angeklagten verlangten Freisprüche. Beide versuchten in ihren Plädoyers aufzuzeigen, dass die Anklageschrift jene Tathandlungen nicht konkret benenne, die strafrechtlich relevant sein sollen.

Der Anwalt von Blancho kritisierte, dass es sich um ein reines Gesinnungsstrafrecht handle, wenn sein Mandant für seine Aussagen verurteilt würde.

Aufgrund des rechtskräftigen Urteils gegen Cherni ist es für die BA erwiesen, dass die vom IZRS veröffentlichten Videos Propaganda für die Al-Kaida sind. Auf diese Frage sei nicht mehr zurückzukommen, da sie vom Bundesgericht so beantwortet wurde.

Geringe Einkommen

Illi und Blancho machten nicht nur von ihrem Recht gebrauch, Aussagen zur Sache zu verweigern. Sie liessen auch die Fragen des Gerichts zu den persönlichen Verhältnissen unbeantwortet. Aus den Vorhaltungen des Gerichts ging jedoch hervor, dass die Angeklagten lediglich mit ihren beiden 20-Prozent-Anstellungen beim IZRS ein Einkommen erzielen.

Wie Illi für den Unterhalt seiner unterdessen zehn Kindern aufkommt, blieb unklar. Blancho hat insgesamt vier Kinder, drei mit seiner früheren Frau und eines mit seiner jetzigen Partnerin. Er wurde wegen Vernachlässigung seiner Unterhaltspflichten verurteilt.

Die Urteilsverkündung findet am 27. Oktober statt. (sda)