Islamismus

Strafen für zwei Mitglieder des Islamischen Zentralrats reduziert

Das Bundesstrafgericht bestätigt das Urteil gegen Qaasim Illi und Nicolas Blancho wegen verbotener Propaganda. Die Berufungskammer hiess ihre Beschwerden aber teilweise gut.

Die beiden Vorstandsmitglieder des Islamischen Zentralrats Qaasim Illi und Nicolas Blancho haben das Al-Kaida-/IS-Gesetz verletzt. Mit dem Urteil kommt die Berufungskammer des Bundesstrafgerichts zum selben Schluss wie die Vorinstanz. Allerdings reduzierte die Berufungskammer das Strafmass.

Propaganda verbreitet

Der heute 40-jährige Illi ist zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 16 Monaten verurteilt worden. Illi ist Medienverantwortlicher des Islamischen Zentralrats Schweiz (IZRS). Konkret warf die Justiz ihm vor, als Informationsverantwortlicher 2015 der Veröffentlichung von zwei Propaganda-Videos mit Vertretern der Al-Kaida zugestimmt zu haben. Die Vorinstanz hatte Illi zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 18 Monaten verurteilt.

Der Präsident des IZRS, Nicolas Blancho, hat an einem Anlass des IZRS im selben Jahr die beiden Videos beworben und damit die Verbreitung verbotener Propaganda unterstützt. Das Gericht verurteilt ihn deshalb zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 15 Monaten und einer bedingten Geldstrafe von 270 Tagessätzen zu 30 Franken.

Aufruf zum Dschihad

Die beiden Videos wurden von einem anderen Mitglied des IZRS, das in einem anderen Verfahren verurteilt wurde, in Syrien gedreht. In einem wird Abdallah Al-Muhaysini interviewt, ein führender Vertreter der Al-Kaida. Während des ganzen Films werden Al-Muhaysini kaum Fragen gestellt. Er verherrlicht in seinen Ausführungen den Dschihad, ruft zum Töten auf und verbreitet antisemitische Botschaften.

Das Urteil des Bundestrafgerichts ist noch nicht rechtskräftig und kann ans Bundesgericht weitergezogen werden. Das Verfahren gegen Illi und Blancho dauert mehrere Jahre. Im Juni 2018 sprach die Strafkammer des Bundesstrafgerichts das erste Urteil. (sda/pef)