Islamisten

IZRS-Mitglieder in Berufung verurteilt

Das Berufungsgericht des Bundesstrafgerichts hat die Schuldsprüche gegen Qaasim Illi und Nicolas Blancho bestätigt. Die Mitglieder des Islamischen Zentralrats der Schweiz (IZRS) hatten Videos mit islamistischer Propaganda ins Internet gestellt und beworben.

Das Berufungsgericht des Bundesstrafgericht verurteilte Qaasim Illi am Donnerstag zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 16 Monaten für die Veröffentlichung von zwei Videos, «The Islamic State and I» und «L'aube véritable». Blancho erhielt eine bedingte Geldstrafe von 270 Tagessätzen. Er hatte sich darauf beschränkt, für die Filme zu werben. Die beiden Mitglieder des IZRS hatten auf Freispruch plädiert.

Das Gericht hielt fest, die beiden Männer hätten zur Veröffentlichung und Verbreitung der Videos beigetragen. Damit hätten sie gegen das Gesetz über das Verbot der Gruppierungen «Al-Kaida» und «Islamischer Staat» verstossen. Illi organisierte die Veröffentlichung der Videos auf den Kanälen des IZRS. Er organisierte zudem im Dezember 2015 eine Vorführung von «L'aube véritable» in Winterthur, die von 100 bis 200 Personen besucht wurde.

Berufungsgericht: «Keinerlei kritische Haltung»

Nicolas Blancho wiederum warb für das Video «The Islamic State and I», ein Interview mit Abdallah Al-Muhaysini, der angeblich ein Führer einer Al-Kaida nahestehenden Organisation sei. Bei dem Treffen in Winterthur soll Blancho zu diesem Zweck 40 Minuten lang referiert haben.

In seiner Erklärung hält das Berufungsgericht fest, dass die beiden Männer die Videos «vorbehaltslos» unterstützt und keinerlei kritische Haltung gegenüber Abdallah Al-Muhaysini gezeigt hätten. Sowohl Illi als auch Blancho hätten dadurch ihre Zustimmung gegenüber der Person Al-Muhaysini und dem Aufruf zum bewaffneten Dschihad ausgedrückt.

Urteil noch nicht rechtskräftig

Der Autor der Videos wurde im November 2020 vom Bundesgericht zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 20 Monaten verurteilt. Seine Berufung vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ist noch hängig.

Das Urteil ist nicht endgültig und kann vor dem Bundesgericht angefochten werden. (sda/no)